Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

2 Antworten

Der Ferienjob, wenn kein Minijob würde über Steuerklasse VI laufen, ergo höchstmögliche Abzüge und Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Marsmann123 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 17:03

Sicher?

Haben Sie ein Beispiel dazu?

Denn die Steuer bekomme ich bei einem Ferienjob ja wieder raus solange es unter den ca. 8600€ im Jahr ist oder?

Ich kenne mich da leider nicht so gut aus.

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo,

wann ist die letzte Prüfung (z.B. mündliche Prüfung zur Bachelor-Arbeit)?

Wann wird voraussichtlich die Bachelor-Urkunde überreicht?

Gruß

RHW


Marsmann123 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 17:02

Hallo,

die letzte Prüfung ist voraussichtlich Mitte - Ende April und die Überreichung glaube ich irgendwann im Oktober. Aber ich bin dann quasi bis Oktober als Student gemeldet. Wobei ich danach sowieso ab Oktober den Master anpeile, weshalb ich auch ab Oktober Student sein werde.

Gruß

RHWWW  10.01.2017, 18:24
@Marsmann123

Dann ist man aus Arbeitgeber nach der letzten Prüfung bzw. Unterschriftsdatum der Bachelor-Urkunde kein Student mehr. Es fallen dann aus der bisherigen Beschäftigung die vollen Sozialversicherungsbeiträge an.

Die neue Beschäftigung ist dann kein Ferienjob. Es ist keine kurzfristige und beitragsfreie Beschäftigung (neben einer Hauptbeschäftigung), wenn sie 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage nicht überschreitet.

Marsmann123 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 08:31
@RHWWW

Vielen Dank.

Auf der Homepage steht:
"Die Studierenden werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung
bestanden haben."

Das bedeutet ja, dass das was du oben geschrieben hast für meinen Fall nicht gilt, da ich noch immatrikuliert bin bis zum Ende des Semesters?

Gruß

RHWWW  12.01.2017, 19:34
@Marsmann123

Werkstudent kann man nure sein, wenn man ordentlich Studierender ist (§ 6 Abs. 1 SGB V). Eingeschriebener Student reicht für den Arbeitgeber eines Werkstudenten nicht aus. Dies gilt z.B. auch bei einem Urlaubssemester.