Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?
Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:
Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:
In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?
Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.
2 Antworten
Der Ferienjob, wenn kein Minijob würde über Steuerklasse VI laufen, ergo höchstmögliche Abzüge und Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung.
Sicher?
Haben Sie ein Beispiel dazu?
Denn die Steuer bekomme ich bei einem Ferienjob ja wieder raus solange es unter den ca. 8600€ im Jahr ist oder?
Ich kenne mich da leider nicht so gut aus.
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo,
wann ist die letzte Prüfung (z.B. mündliche Prüfung zur Bachelor-Arbeit)?
Wann wird voraussichtlich die Bachelor-Urkunde überreicht?
Gruß
RHW
Dann ist man aus Arbeitgeber nach der letzten Prüfung bzw. Unterschriftsdatum der Bachelor-Urkunde kein Student mehr. Es fallen dann aus der bisherigen Beschäftigung die vollen Sozialversicherungsbeiträge an.
Die neue Beschäftigung ist dann kein Ferienjob. Es ist keine kurzfristige und beitragsfreie Beschäftigung (neben einer Hauptbeschäftigung), wenn sie 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage nicht überschreitet.
Vielen Dank.
Auf der Homepage steht:
"Die Studierenden werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung
bestanden haben."
Das bedeutet ja, dass das was du oben geschrieben hast für meinen Fall nicht gilt, da ich noch immatrikuliert bin bis zum Ende des Semesters?
Gruß
Werkstudent kann man nure sein, wenn man ordentlich Studierender ist (§ 6 Abs. 1 SGB V). Eingeschriebener Student reicht für den Arbeitgeber eines Werkstudenten nicht aus. Dies gilt z.B. auch bei einem Urlaubssemester.
Hallo,
die letzte Prüfung ist voraussichtlich Mitte - Ende April und die Überreichung glaube ich irgendwann im Oktober. Aber ich bin dann quasi bis Oktober als Student gemeldet. Wobei ich danach sowieso ab Oktober den Master anpeile, weshalb ich auch ab Oktober Student sein werde.
Gruß