Schenkungssteuer umgehen durch Kaufvertrag?
Ich möchte einem Freund eine Summe überweisen, welche den gesetzlch festgelegten Freibetrag von 20k übersteigt und ich möchte diese 30%ige Schenkungssteuer umgehen. Ich weiss, dass das Finanzamt bei Immobilien-Schenkungen den tatsächlichen Wert ermittelt um so die "Kaufvertragsmasche" zu vermeiden.
Meine Frage: Wie geht das Finanzamt bei der Wertermittlung vor wenn es sich bei dem Objekt um ein Unikat (Gemälde,Portrait) im sehr dummen Fall von ihm selbst gemalt(sorry dafür) aus?
Oder kann ich die Summe auf mehrere Freunde verteilen und diese widerrum schenken es meiner Zielperson?
Vielen Dank!:)
2 Antworten
Hallo,
die hier vorgeschlagene Lösung kann funktionieren. Nur weil etwas im Steuerrecht nicht explizit verboten ist, heißt es aber nicht immer, dass es kein Gestaltungsmissbrauch sein kann.
Damit ein solches Darlehen - für sich genommen - anerkannt wird, muss es dem Fremdvergleich standhalten. Also z.B. schriftlich fixiert, ggf. mit Sicherheiten und einem marktüblichen Zins versehen werden. Die Rückzahlung kann in einem Betrag am Ende erfolgen. Nicht verlangte/gezahlte Zinsen führen i.H.d. Zinsanteils zu einer Schenkung.
Wie gesagt hat es ein "Geschmäckle" solche Vereinbarungen zu treffen. Ich halte es für machbar, aber moralisch fragwürdig. Die Darlehenszinsen sind dann übrigens Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Anlage KAP).
Ob es sich um eine Art der mittelbaren Schenkung handelt, kann ich nicht sagen.
Überweise ihm 15.000,- euro schenkung und überweise ihm 15.000,- Euro Darlehen. Beim nächsten Treffen gibt Du ihm eine auf den 15. 11. 2026 datierte Quittung Darlehensrückzahlung.
Ein mißtrauisch gewordenes Finanzamt, könnte aber den "Kreditnehmer" um den Nachweis bitten, wo er das Geld für die Tilgung hergenommen hat.
MUSS denn eine Tilgung regelmäßig erfolgen oder kann man den Kredit auch am Ende auf "einmal" abbezahlen. Nach 10 Jahren könnte der Darlehensgeber ja dann auf eine Rückzahlung verzichten (Er schenkt ihm quasi wieder Geld). Nur die Steuern für die Zinsen müssten dann vom Darlehensnehmer gezahlt werden. Macht das Sinn?
Von der Schenkung (Verzicht auf Rückzahlung, durch hingabe der Quittung) bin ich ja ausgegangen. es werden ja schon jährlich die Zinsen geschenkt.
Wobei ich heute mal von 3 % ausgehen würde, das wird man inzwischen bei den dauerhaft geringen Zinsen auch ggf. beim Finanzgericht durchbekommen.
Eine interessante Lösung. Müssen aber auf den Darlehensvertrag nicht mind. ca 4% Zinsen drauf sein? Sonst wertet das FA das ja als Schenkung oder? Und diese Zinsen nach 10 Jahren würden ca 6000€ betragen, wovon wieder Zinsertrag Steuer draufkommt. Irre ich mich da? :-)
Woher die 4%, wenn man Kredite schon zu deutlich niedrigeren Zinsen bekommt?
Oh okay. Dachte der marktübliche Zinssatz beträgt derzeit um die 4%.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Darf sich der Betrag im Zusammenhang mit dem Darlehen beliebig erhöhen?
Ich habe mir das schon überlegt. der Verzicht auf Zinsen ist auch eine Form von Schenkung. Ausserdem sollte man es nicht so ausdehnen, dass es sich um weitere 10 Jahre ausdehnt.
Sorry aber musst du solche Fragen beantworten???
Unabhängig davon, dass es eh auffliegt, hilfst du jemandem Steuern zu hinterziehen. Angesichts dessen, dass es im Internet abläuft könnte ein weniger wohlwollender Strafverfolger Beihilfe in tausenden von Fällen vorschlagen.