Schenkungssteuer umgehen durch Kaufvertrag?

2 Antworten

Hallo,

die hier vorgeschlagene Lösung kann funktionieren. Nur weil etwas im Steuerrecht nicht explizit verboten ist, heißt es aber nicht immer, dass es kein Gestaltungsmissbrauch sein kann.

Damit ein solches Darlehen - für sich genommen - anerkannt wird, muss es dem Fremdvergleich standhalten. Also z.B. schriftlich fixiert, ggf. mit Sicherheiten und einem marktüblichen Zins versehen werden. Die Rückzahlung kann in einem Betrag am Ende erfolgen. Nicht verlangte/gezahlte Zinsen führen i.H.d. Zinsanteils zu einer Schenkung.

Wie gesagt hat es ein "Geschmäckle" solche Vereinbarungen zu treffen. Ich halte es für machbar, aber moralisch fragwürdig. Die Darlehenszinsen sind dann übrigens Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Anlage KAP).

Ob es sich um eine Art der mittelbaren Schenkung handelt, kann ich nicht sagen.

Überweise ihm 15.000,- euro schenkung und überweise ihm 15.000,- Euro Darlehen. Beim nächsten Treffen gibt Du ihm eine auf den 15. 11. 2026 datierte Quittung Darlehensrückzahlung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Rat2010  22.07.2016, 10:54

Sorry aber musst du solche Fragen beantworten???

Unabhängig davon, dass es eh auffliegt, hilfst du jemandem Steuern zu hinterziehen. Angesichts dessen, dass es im Internet abläuft könnte ein weniger wohlwollender Strafverfolger Beihilfe in tausenden von Fällen vorschlagen.

wfwbinder  22.07.2016, 10:56
@Rat2010

Das einzige was ich muss, ist in einigen Jahren sterben.

Ich habe lediglich eine Idee aufgezeigt, die vermutlich schon Mandanten von mir durchgezogen haben. In 44 Jahren Berufstätigkeit erlebt man so einiges.

NasiGoreng  22.07.2016, 02:28

Ein mißtrauisch gewordenes Finanzamt, könnte aber den "Kreditnehmer" um den Nachweis bitten, wo er das Geld für die Tilgung hergenommen hat.

Casio58413  22.07.2016, 09:04
@NasiGoreng

MUSS denn eine Tilgung regelmäßig erfolgen oder kann man den Kredit auch am Ende auf "einmal" abbezahlen. Nach 10 Jahren könnte der Darlehensgeber ja dann auf eine Rückzahlung verzichten (Er schenkt ihm quasi wieder Geld). Nur die Steuern für die Zinsen müssten dann vom Darlehensnehmer gezahlt werden. Macht das Sinn?

wfwbinder  22.07.2016, 10:53
@Casio58413

Von der Schenkung (Verzicht auf Rückzahlung, durch hingabe der Quittung) bin ich ja ausgegangen.  es werden ja schon jährlich die Zinsen geschenkt.

Wobei ich heute mal von 3 % ausgehen würde, das wird man inzwischen bei den dauerhaft geringen Zinsen auch ggf. beim Finanzgericht durchbekommen.

Casio58413  21.07.2016, 22:34

Eine interessante Lösung. Müssen aber auf den Darlehensvertrag nicht mind. ca 4% Zinsen drauf sein? Sonst wertet das FA das ja als Schenkung oder? Und diese Zinsen nach 10 Jahren würden ca 6000€ betragen, wovon wieder Zinsertrag Steuer draufkommt. Irre ich mich da? :-)

Snooopy155  21.07.2016, 23:56
@Casio58413

Woher die 4%, wenn man Kredite schon zu deutlich niedrigeren Zinsen bekommt?

Casio58413  22.07.2016, 09:31
@Snooopy155

Oh okay. Dachte der marktübliche Zinssatz beträgt derzeit um die 4%.

MrPlateau 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 21:40

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Darf sich der Betrag im Zusammenhang mit dem Darlehen beliebig erhöhen?

wfwbinder  21.07.2016, 22:01
@MrPlateau

Ich habe mir das schon überlegt. der Verzicht auf Zinsen ist auch eine Form von Schenkung. Ausserdem sollte man es nicht so ausdehnen, dass es sich um weitere 10  Jahre ausdehnt.