Mein Mann und ich sind Deutsche. Wir arbeiten und leben beide in Dänemark (DK) (Wohnsitz in DK). Gleichzeitig haben wir einen Wohnsitz in Deutschland. Die engeren Beziehungen haben wir zu Dänemark (Lebensmittelpunkt = DK).
Wir haben Kapitalvermögen in Deutschland.
Momentan wollen sowohl DK als auch DE diese Kapitalerträge komplett besteuern (was einer doppelten Besteuerung entspricht).
Meine Fragen:
In welchem Land müssen unsere deutschen Kapitalerträge (Zinsen + Dividenden) versteuert werden?:
- nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt)
- nur DE (ggf. mit Progressionsvorbehalt in DK)
oder
- sowohl in DE als auch in DK mit Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuer (Welches Land dürfte hierbe zuerst Steuer einziehen?)
Und wie bekommt man gegebenenfalls die schon gezahlte deutsche Kapitalertragssteuer zurück?
Aus dem DBA (Art. 4 Abs. 1 iVm Abs 2a und Art. 11 Abs 1) geht unserer Meinung hervor, dass in diesem Fall nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) versteuert werden muss. Unser deutsches Finanzamt hat unseren entsprechenden Einspruch allerdings abgelehnt, da das DBA nicht für deutsche Einkünfte ansetzbar sei sondern nur für ausländische Einkünfte gelten würde, und will diese Einkünfte nun voll besteuern.
Hat irgendjemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für Hilfe und Hinweise schon im Voraus.
Birgit