War bis jetzt Hausfrau und beginne eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Lebe getrennt von meinem Ehemann. Er hat Steuerklasse 3. Welche SK bekomme ich?

2 Antworten

Habt Ihr das Trennungsjahr hinter Euch, werdet Ihr beide in Steuerklasse I eingestuft.


wfwbinder  29.06.2017, 18:26

Fast richtig, aber nicht genau. Es gilt nicht nach dem Trennungsjahr, sondern ab dem 01. 01. der auf das Jahr folgt in dem die Trennung vollzogen wurde.

das kann praktisch 1 Jahr sein, falls man sich am 01. 01. getrennt hat, aber auch nur ein Tag sein, falls man sich am 31. 12. getrennt hätte.

Brigi123  29.06.2017, 20:26
@wfwbinder

Aber sie könnte doch jetzt (für den Folgemonat?) auf IV / IV wechseln bis dahin, oder? Also am besten morgen.

Sie wird ob der Trennung wohl nur ungerne den höheren Steuerabzug bei Steuerklasse V  haben wollen. 

Evtl. braucht sie auch das höhere Netto jetzt.

 Denn durch die ESt-Erklärung kann man das ja nächstes Jahr wieder auseinder klabüsern, wenn ich das richtig verstanden habe.

Primus  29.06.2017, 20:52
@Brigi123

Man weiß nicht, wie lang die Beiden schon getrennt sind. Von daher kann man nur pauschal antworten.

Ob der Noch - Ehemann den Wechsel in die IV mitmachen würde, wissen wir auch nicht.

Primus hat die Frage nach der Steuerklasse schon klasse beantwortet:-)

Die Bestimmung der Steuerklasse hat allerdings nichts mit einer (renten-kranken-)versicherungspflichtigen Tätigkeit zu tun, auf die Du in Deiner Frage hinweist.