Verlustbescheinigung nicht erhalten nach Depotübertrag von Bank A nach B und Kündigung von A?

Liebes Forum,

letztes Jahr habe ich bei der Bank A einen kompletten Depotübertrag zu Bank B beauftragt. Im Anschluss habe ich Bank A gekündigt.

Nun stellt sich jedoch heraus, dass die bei der Bank A generierten Aktienverkaufsverluste nicht an Bank B übertragen wurden. Ich bin mir leider nicht mehr sicher, ob ich bei dem Depotübertrag irgendwo angegeben habe, dass die Verluste ebenfalls übertragen werden sollen bzw ob ich eine Verlustbescheinigung beantragt habe. Da ich jedoch mein Konto bei Bank A im Mai 2020 komplett gekündigt habe, bin ich davon ausgegangen, dass ohnehin eine Verlustbescheinigung ausgestellt wird, weil durch den Bankenwechsel ja keine automatische Übernahme der Verluste in das folgende Jahr 2021 möglich ist.

Auch nach mehrmaligem Nachfragen (seit Februar 2021) hat mir Bank A keine Verlustbescheinigung geschickt. Lediglich eine Erträgnisaufstellung für 2020, die jeder Bankkunde automatisch bekommt. Da darauf auch die Aktienverluste angegeben sind, habe ich dieses Schreiben an meine neue Bank B geschickt. B hat mir daraufhin mitgeteilt, dass eine Erträgnisaufstellung nicht ausreichend ist und man ohne Verlustbescheinigung die Verluste nicht übernehmen könne.

Ich bin mit meinem Latein ziemlich am Ende :-( Vielleicht hat jemand von euch eiben Tipp für mich?

Herzlichen Dank bereits im Voraus für eure Bemühungen.

LG

Susi

Wertpapiere, Steuern, Verlustverrechnung
Militärrente aus Großbritannien in Steuererklärung angeben?

Hallo zusammen,

Ich habe heute mit einer Bekannten folgenden Fall besprochen:

Ihr Mann bezieht Militärente für seine Dienste in Großbritannien. Die Rente wird in Großbritannien ausgezahlt und auch auf ein Konto in Großbritannien überwiesen. Die Rente ist in Großbritannien unterhalb des Freibetrages und somit fällt da keine Steuer an.

Hier leben Sie nun seit 2 Jahren und ihr Mann und sie gehen hier ganz normal arbeiten und bezahlen ihre Steuern und sonstige Abgaben.

Nun stellt sich die Frage ob die Militärrente die in Großbritannien ausbezahlt wird und auch dort verbleibt hier in der Steuererklärung mit angegeben muss und warum?

Deutschland erfährt ja hierdurch keinen Nachteil, da es von der Rentenzahlung nicht betroffen ist. Das heißt also wenn man die Rente hier in der Steuererklärung angeben würde, dann schenkt man Deutschland das Geld (durch anfallende Steuern wegen dem Progressionsvorbehalt §32b EStG) welches (aus meiner Sicht) Deutschland garnicht zusteht.

Wir haben und auch schon versucht in den Doppelbesteuerungsgesetzen schlau zu machen, aber irgendwei werden wir nicht fündig.

Es wäre super wenn uns Jemand eine Kompetente Aussage hierzu geben könnte!

Danke schonmal für die Antworten.

Vielen Dank

P.S. Nein es geht hier nicht darum einen Steuerbetrug oder derartiges zu begehen, es geht hier lediglich um die Klarstellung und wie es eigentlich geregelt ist. Wenn es angegeben muss, dann wird es natürlich gemacht - das steht außer Frage!

Rente, Ausland, einkommensteuer, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Kreatives Hobby, Patreon Unterstützung und das Finanzamt?

 Hallo zusammen,

mein Lebensunterhalt verdiene ich mir als Angestellter (über 50k € brutto im Jahr).

Mein Hobby ist die Erstellung von digitalen Artworks / Bilder mit Hilfe entsprechender Software und der Bearbeitung in Photoshop.

Dieses kreative und künstlerische Hobby betreibe ich seit Jahren ohne finanzielles Interessen und finanziere es auch auf "eigene Kosten".

Die Ergebnisse veröffentliche ich kostenfrei auf Instagram und ähnlichen Webseiten (und freue mich über „Likes“, Kommentare).

Hin und wieder bekomme ich aber die Frage von "Fans", ob man mich irgendwie "supporten" / unterstützen kann. Daher kam die Idee auf, ob ich nicht doch mal einen Patreon Account (www.patreon.com) dafür anlege. Dort können Künstler "abonniert" werden und monatlich z.B. mit 1,- € oder ähnliche Beträgen unterstützt werden. Je nach Vorgaben des Künstlers, kann es aber auch verschiedene Vorteile für die Abonnenten geben, z.B. ab Betrag X pro Monat hat man auch Zugriff auf die Bilder in hoher Auflösung zum herunterladen.

Ich gehe nicht davon aus, hier große Summen (eher 1 bis max. 2 stellig pro Monat) als "Unterstützung" für mein Hobby zu erhalten. Aber das ändert wohl nichts daran, dass das Einnahmen sind und sicher irgendwie angegeben bzw. versteuert werden müssen.

Nun frage ich mich, was hier die notwendigen Schritte sind? Ich habe eig. nicht vor "Verluste" oder "Investitionen" abzusetzen. Kann man diese Zusatzeinkünfte irgendwie in der jährlichen Steuererklärung (Anlage S?) aufführen (gibt es hier Grenzwerte?) oder müsste man sich gar „nebenberuflich selbstständig“ machen oder sollte ich zuvor lieber das Finanzamt kontaktieren und mich mit denen abstimmen?

Einen Steuerberater kontaktieren würde mich vermutlich mehr Beratungsgebühren kosten, als ich in absehbarer Zeit einnehmen würde und daher keine Option darstellen.

Je nachdem, was für Aufwände und Kosten (für mich) entstehen, würde ich die Idee am Ende wieder verwerfen, da ich finanziell eigentlich nicht darauf angewiesen bin.

Für jeden Antwort / Tipp möchte ich mich Vorab herzlichst bedanken!  

Finanzamt, Steuern
Welche Steuern sind bei Abschichtung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu zahlen?

Hallo zusammen,

nach vielem Suchen, Grübeln und Kopfzerbrechen wegen unserer Erbschaft habe ich gelernt, dass eventuell eine Abschichtung in unserem Fall vorteilhaft wäre.

Das Erbe umfasst eine Immobilie und Bargeld. Es gibt zwei Erben Stefan und Klaus (Söhne des Erblassers). Das gesamte Erbe ist wertmäßig unter 500.000 Euro (Gesamtwert: 2/3 Verkehrswert und 1/3 Barvermögen).

Die beiden Erben einigen sich mit einem Abschichtungsvertrag. Erbe Stefan verzichtet auf seinen Anspruch und erhält eine Abfindung.

Ist folgendes richtig?

Erbschaftssteuer muss keine gezahlt werden, da Unterhalb des Freibetrages (Grenze 500.000€).
Erbe Stefan: Abfindung - Wert des Gesamterbes/2 = Gewinn; Gewinn mit persönlichem Einkommensteuersatz zu versteuern.
Erbe Klaus: Wert des Gesamterbes/2 - Abfindung = "Gewinn"; Gewinn - Freibetrag mit Schenkungssteuersatz zu versteuern ***. Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf fallen nicht an, da es kein Erwerb sondern ein Übergang kraft Gesetz ist und die Wohnung länger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war.

Zusatzfrage: Der Verkehrswert wird von mir nur geschätzt (Anhand von Immobilienverkäufen im selben Komplex vor 5 Jahren). Gibt es da Spielraum oder muss dieser Wert dem der Finanzbehörde entsprechen (diesen kenne ich jedoch nicht).

*** Freibetrag und Steuersatz Schenkung unter Geschwistern

Danke für Information und Erklärungen / viele Grüße

Erbe, Finanzamt, Steuern
Forex- / CFD, Kryptowährung Handel Besteuerung?

Hallo Zusammen,

Ich habe noch folgende Fragen und Können Sie bitte weiter mir helfen?

1. Forex- / CFD Handel heißt auch Termingeschäften oder?

2. Ich handeln Forex in IC Market als "Daytrader". Es bedeutet das ich täglich die Transaktionen öffnen und schließen könnte.

Ich hatte gestern ein Report von ganze Jahr 2020 gezogen und im Report steht ganz unter so:

Total Net Profit:-1 751,51

Gross Profit:17 033,15

Gross Loss: -18 784,66

Wenn ich es richtig verstehe:

Total Net Profit ist mein Kapitalerträge in Jahr 2020, Gross Profit ist Kumulierter Gewinn und Gross Loss ist Kumulierter Verlust.

Im meinen Fall muss ich es nicht in der Steuererklärung 2020 angeben weil ich ein realisierte Verlust haben 

Ist es richtig?

3. Wenn ich mehrere Kontos in unterschiedliche ausländische Finanzinstitut haben und gehandelt, 

berechne ich immer alle Kapitalerträge zusammen (Gross Profit - Gross Loss), ist es richtig?

4. Ab 2021 sollen Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 10.000 Euro verrechnet werden können.

Es betrifft nur Forex- / CFD Handel, ist es richtig?

Das heißt ich könnte ab Jahr 2021 Gross Loss nur maximal -10000 EUR dazu verrechnen, ist es richtig?

5. Ich handel auch Kryptowährung in Binance. 

Kryptowährung Jahresgewinn Besteuerung geht direkt zu Einkommensteuer oder (sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt)? 

Sorry das ich bisschen viele Frage haben.

Vielen Dank noch mal im Voraus!

Steuererklärung, Steuern

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