Student, Minijob, Halbwaisenrente, freie Mitarbeit, verheiratet - Steuern und Sozialabgaben?
Hallo zusammen,
ich bin Studentin, 26 Jahre alt und befinde mich im Erststudium. Kürzlich hat sich für mich die Möglichkeit einer freien Mitarbeit als Klavierlehrerin an einer Musikschule ergeben, die mir hinsichtlich Steuerpflicht und Sozialversicherungen Fragen aufwirft.
Meine Situation:
- ein Minijob auf 450€ Basis, bei dem ich im Schnitt 350-450 € monatlich verdiene
- in gesetzlichen Krankenversicherung habe ich den Status "Rentner" (wegen Halbwaisenrente) und zahle selbst keine Beiträge
- kein Bafög oder Ähnliches
- verheiratet, mein Mann ist in der Steuerklasse 3, ich somit bei einer steuerpflichtigen Arbeit in 5 bzw. 6
Meine Frage:
- Wie wirkt sich die freie Mitarbeit auf meine Krankenversicherung aus? Muss ich mich selbst versichern?
- Fällt die Halbwaisenrente weg?
- Muss ich Steuern zahlen? Wenn ja, in welche Steuerklasse werde ich eingruppiert?
- Bleibt der Minijob dennoch steuerfrei?
- Kommen sonstige Sozialabgaben auf mich zu?
- Muss ich noch etwas wichtiges beachten, bevor ich mich entscheide?
Ich bin sehr dankbar für Tipps und freue mich auf eine oder mehrere Rückmeldungen.
Liebe Grüße
studentin123
2 Antworten
1. angerechnet wird Einkommen erst, wenn es das 26,4fache des Rentenwerts übersteigt. Das sind über 800,-- Euro, also keine Gefahr. 2. Krankenversicherung wird anfallen. Es bietet sich die KV für Studenten an. 3. selbst keine Steuern zahlen, wenn der Minijobs AG pauschal zahlt. Die honorartätigkeit fällt bis 2.400,- unter die Übungsleiterpauschale. 4. keine anderen Abgaben.
1. Die FRage der Familienversicherung hatte ich in die Überlegungen einbezogen. Die Familienversicherung entfällt bei Nebeneinnahmen, die über den 450,- Euro Job hinausgehen.
2. Welche Steuerbeträge fällig werden, wenn statt 2.400,-, 2.500,- verdient werden und damit 100,- der Besteuerung unterworfen werden, hängt vom GFamilieneinkommen ab. Einfach wäre es zu sagen, wenn das Familieneinkommen 250.000,- übersteigt, dann wären es 45 %.
Da es aber vermutlich weniger ist, schätze ich mal 25-30 %
Hallo,
wenn nach Abzug der Übungsleiterpauschale von 2400 Euro jährlich mehr als 145,25 Euro monatlich übrigbleiben, fallen aus der Klavierlehrertätigkeit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (solange die Halbwaisenrente bezogen wird).
Am besten die Künstlersozialkasse (KSK) kontaktieren. Unter bestimmten Umständen übernimmt die KSK die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Gruß
RHW
Vielen Dank für die hilfreiche und rasche Antwort!
Zwei Rückfragen habe ich allerdings noch:
- Kann ich mich in der (gesetzlichen) Krankenkasse meines Mannes familienversichern statt eine KV Für Studenten abzuschließen? Wenn ja, ist das finanziell sinnvoll?
- Der Minijob AG zahlt pauschal, ich zahle nur freiwillig in die Rentenkasse ein. Welche Steuern werden relevant, wenn ich mehr als 2.400 € im Jahr im zweiten Job verdiene?