Kapitalerträge in der Familienversicherung?
Wie hoch darf ein minderjähriges Kind verdienen, damit es noch in der Familienversicherung bleiben kann? Laut Recherche ergibt sich Ein Siebtel des Bezugsbeitrags + 801€ Sparfreibetrag. Der Bezugsbeitrag für 2016 beträgt 2905€/Monat in meinem alten Bundesland. Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-14-sozialversicherung.html Das ergibt eine Gesamtsumme von 5781€ inkl. Sparfreibetrag pro Jahr, die nicht überschritten werden darf.
Können Sie mir bestätigen, dass meine Rechnung rechtens ist? Aus anderen Forum Nachrichten solle die maximale Summe 5181€ betragen. Der Artikel war aus 2010, wo der Bezugsgröße ja deutlich niedriger als heute ist.
Fragen tue ich, weil ich in der Vergangenheit NIE Angaben zu den Kapitaleinkünften meiner Kinder angegeben habe (Total übersehen). Aber da der Ertrag pro Jahr deutlich unter 5000€ liegt, ist das ja kein Problem.
Schönen Abend.
2 Antworten
Hallo,
für die kostenlose Familienversicherung dürfen die Einkünfte 415 Euro monatlich regelmäßig nicht übersteigen. § 10 SGB V Jährliche Zinsen werden auf den Monat umgerechnet.
Von den Zinsen darf der Sparerfreibetrag abgezogen werden.
Wenn das Kind auch einen Minijob als Arbeitnehmer hat, liegt die Einkommensgrenze für alle Einkünfte zusammen (Minijob, Zinsen, Mieteinnahmen, Honoratätigkeit ...) bei 450 Euro monatlich.
Gruß
RHW
Hallo, korrekt sind 12 x 415 EUR = 4980 EUR plus 801 EUR. 5781 EUR sind also richtig.
Angaben sollte man sie trotzdem, weil ja eindeutig danach gefragt wird.
Viel Glück
Barmer
Rein rechtlich ja, Es besteht Mitwirkungspflicht. Wenn die Kinder eh niedrigere Einnahmen haben passiert ja auch nichts. Wenn die Einnahmen höher sind sollte man es sich vielleicht überlegen, ob man drauf setzt nichts zu sagen (auch wenn man müsste) und hofft, dass nie gefragt wird. Sonst ist die Familienversicherung auch rückwirkend nicht möglich und mindestens im Rahmen der Verjährung (4 Jahre) sind Beiträge zu zahlen.
Reicht es, wenn wir in Zukunft einfach die richtigen Werte eintragen oder müssen wir der Krankenkasse Bescheid sagen, dass wir in den letzten 10+ Jahren das nicht angegeben haben und nun nachträglich Auskunft geben? Nicht, dass es irgendwelche Probleme gibt.
Danke.