Guten Tag,

ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zum Ablauf der Abmeldung einer selbstständigen Tätigkeit (Einzelunternehmung,Kleinunternehmer) bzw. dessen Abmeldung.

Zum einen hätte ich gern gewusst, ob es eher Sinn macht ein Gewerbe zum 31.12. oder zum 01.01. des neuen Jahres abzumelden. Es geht mir hierbei vorallem um die Fälligkeit des zu zahlenden Betrages der bei der Abschlussbilanz anfällt.

Wenn ich jetzt bsp. zum 31.12. das Gewerbe abmelde wird zum 01.01. zum einen die Steuer für das letzte Kalenderjahr fällig, wie auch die Steuern die zu zahlen sind für die Abschlussbilanz.

Wie sieht es dann in diesem Fall mit der normalen Einkommensssteuererklärung aus, die normal immer erst ab März/April gemacht werden kann, wird diese dann separat angefertigt weil man bereits direkt nach Erstellung der EÜR und Abschlussbilanz (Ermittlung Aufgabegewinn) im Januar die Steuern für die Selbstständigkeit zahlt?

Wie sieht es nun aus wenn man zum 01.01. abmeldet. Ist es dann so, dass die Steuern für die Abschlussbilanz/Aufgabegewinn erst im Folgejahr (also knapp 1 Jahr später) anfallen?

Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

beste Grüße und ein schönes We. Phileas