Im Folgejahr nachgezahltes Kindergeld in Steuerklärung angeben?

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Diese Rechtsänderung fand im Jahr 2004 statt. Vorher war das tatsächlich gezahlte Kindergeld einzutragen, ab 2004 der Anspruch.

Was ist eigentlich so schwer an "Anspruch" zu verstehen?


barmer  12.06.2017, 14:57

nicht so streng.

Was hat der Soldat auf dem Brot ? Er hat Anspruch auf dem Brot.

Da es sich bei dem Kindergeld ja eigentlich um eine steuerliche Entlastung handelt und da nach dem Anspruch in 2016 gefragt wurde, würde ich tatsächlich den Kindergeldanspruch für dasJahr eintragen.