Im Folgejahr nachgezahltes Kindergeld in Steuerklärung angeben?
In der Anlage Kind Zeile 6 steht:' Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2016 (Euro)'. Geht es hier um den Anspruch oder um eine tatsächliche Zahlung? Wir haben das komplette Kindergeld für 2016 erst 2017 nachgezahlt bekommen. Wir hatten also Anspruch auf Kindergeld für 2016. Tragen wir die Nachzahlung nun hier ein, obwohl wir sie erst 2017 bekommen haben? Wenn nicht kann ich sie nächstes Jahr ja nicht in diese Zeile eintragen, da dann ja nach dem Kindergeldanspruch für 2017 gefragt wird.
2 Antworten
Diese Rechtsänderung fand im Jahr 2004 statt. Vorher war das tatsächlich gezahlte Kindergeld einzutragen, ab 2004 der Anspruch.
Was ist eigentlich so schwer an "Anspruch" zu verstehen?
nicht so streng.
Was hat der Soldat auf dem Brot ? Er hat Anspruch auf dem Brot.
Da es sich bei dem Kindergeld ja eigentlich um eine steuerliche Entlastung handelt und da nach dem Anspruch in 2016 gefragt wurde, würde ich tatsächlich den Kindergeldanspruch für dasJahr eintragen.