Was passiert, wenn in der Steuererklärung Belege fehlen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Sachbearbeiter nett und der Betrag, um den es dabei geht, signifikant ist, dann bekommst Du ggf. ein Schreiben mit der Bitte um Nachreichung gewisser Belege.

In allen anderen Fällen wird der Bescheid so erstellt, wie die Aktenlage es zuläßt, d.h. Positionen ohne Belege oder zumindest Plausibilisierung werden in der Veranlagung ignoriert. Wie meinst Du das mit "ungülig ansehen"? Einen Beleg, der nicht vorliegt, kann nicht für ungültig erklärt werden. Man kann nur die entsprechende Position ohne Beleg für nichtig halten.

Du kannst per Einspruch gegen den Bescheid eine Korrektur bewirken, wenn dann die Belege nachgereicht werden.

Nicht beigelegte Belege wird/kann das Finanzamt nicht als ungültig ansehen.

Das Finanzamt wird Positionen nicht berücksichtigen, die lt. Steuererklärung durch Belege begleitet werden sollten (z. B. Spendenbescheinigungen über € 100 oder gar Steuerbescheinigungen). Das Nachhaken erfolgt regelmäßig im Zuge des Steuerbescheidesm manchmal durch Hinweis, manchmal durch Nichtberücksichtigung. Du hast dann die Pflicht, den Steuerbescheid rechtzeitig zu lesen und rechtzeitig Widerspruch einzulegen bzw. Belege nachzureichen.

Sicherlich ist es hilfreich, manche Unterlagen (noch) nicht im Original, sondern wenigstens als Kopie beizufügen (z.B. Rechnung über größere Werbungskostenpositionen, Arbeitsgerichtsurteil über Abfindung o.ä.). Dies nennt man dann kooperatives Vorgehen, das Finanzbeamte dann auch lieber bearbeiten, als auf die Existenz fehlender Belege durch Nichtberücksichtigung reagieren zu müssen.