KFZ einem Freund überlassen - was ist steuerlich zu bedenken?
Hallo. Ich möchte gerne wissen, was ich oder mein Freund steuerlich bedenken müssen, wenn ich ihm für zunächst unbestimmte Zeit meinen Zweitwagen überlasse. Ich bin weiterhin Halter, Besitzer, Versicherer und KFZ-Steuerzahler und decke auch die Werkstattkosten. Es gibt keinen Vertrag, nur eine mündliche Vereinbarung, dass das KFZ jederzeit von mir zurück gefordert werden kann. Er zahlt nur den Sprit und die Autopflege. Was sagt das FA zu sowas? Danke fürs MItdenken!