Neue Steuernummer rückwirkend für Vorjahr gültig?
Hallo,
ich habe dieses Jahr 2017 vom Finanzamt eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen, weil ich Anfang diesen Jahres ein Gewerbe angemeldet hatte. In dem Schreiben steht, dass diese neue Steuernummer für meine Einkommensteuer und EÜR Gewinnermittlung ist.
Nun möchte ich die Steuererklärung von 2016 machen. Ich habe noch eine 5 Jahre alte Steuernummer, von meiner letzten Lohnsteuererklärung 2012. In der Zwischenzeit habe ich keine Lohnsteuererklärungen gemacht.
Muss ich für die Steuererklärung von 2016, nun meine neue oder meine alte Steuernummer verwenden? Ist die neue Steuernummer also rückwirkend gültig für 2016?
Viele Grüße
3 Antworten
Wenn Du im Januar diese Steuernummer bekommen hast, so heißt dies, dasss Deine Unterlagen ab sofort unter dieser Steuernummer zu finden sind. Wenn Du den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" seinerzeit sorgfältig ausgefüllt hast, so hast Du in den Zeilen 64 und 65 Dein bisheriges finanzamt und Deine bisherige Steuernummer angegeben und so wurden Deine Akten dann auf die neue Steuernummer "umgelagert."
Also, alles unter der neuen Nummer.
Es gibt im Steuerrecht praktisch nie "rückwirkend." Wenn ich Anfang eines Jahres umziehe, gebe ich auch die noch offenen Steuererklärungen beim neuen Finanzamt ab und nicht mehr bei dem vom alten Wohnsitz.
Die Akte wandert sofort mit und daher immer das aktuelle, das ist bei Dir die Steuernummer vom März.
Das ist so nicht unbedingt richtig.
In den meisten Finanzämtern werden Veranlagungen mit Überschusseinkünften unter einer anderen Steuernummer als die mit Gewinneinkünften veranlagt.
IN diesem Fall wird daher für das alte Jahr die alte Steuernummer gültig sein.
Und nebenbei:
Meist gibt es bei Überschusseinkünften gar keine Akte mehr, das wird komplett aktenlos veranlagt in den meisten Finanzämtern.
Doch, es ist unbedingt richtig. Walter hat alles richtig gemacht, da muss hier kein Petz kommen und irgendwelchen Quark verbreiten.
Vielen Dank für die Auskunft. Hab jetzt einfach die neue Steuernummer genommen. Werde dann ja sehen, ob ihnen dann was nicht passt. Abgeschickt ist es schon.
Du musst überhaupt keine verwenden.
Da weder das Einkommensteuerrecht noch -bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016- das steuerliche Verfahrensrecht den Begriff "Steuernummer" überhaupt kennen, bist du zur Angabe einer Steuernummer überhaupt nicht verpflichtet. Weil du dazu nicht verpflichtet bist, steht es dir praktisch auch völlig frei, welche der beiden Nummern du verwendest oder ob du dir selbst irgendeine ausdenkst. Wie gesagt: Es gibt diesbezüglich keinerlei Vorschrift!
Wenn du in 2016 noch kein Gewerbe hattest ist die alte Steuernummer gültih.
Die neue Steuernummer habe ich im März bekommen, paar Wochen nachdem ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hatte. In dem Bogen habe ich natürlich meine alte Steuernummer angegeben. Ich hatte 2016 eine kleine "Testphase" und sehr geringe Gewinne erzielt, als ich noch kein Gewerbe angemeldet hatte. Diese will ich jedoch nicht verschweigen und sauber angeben.
Heißt das also konkret, dass die neue Steuernummer auch rückwirkend gültig ist?