Hallo,
ich habe im Jahr 2016 Artikel mit 7% USt. verkauft, soll jetzt aber plötzlich doch nachträglich 19% abführen. Das "lustige" dabei: das Finanzamt selbst hat mir damals die Auskunft mit den 7% erteilt (leider nur mündlich).
Sofern ich eine gute Argumentation liefere, würden sie jedoch die nachträgliche Differenzbesteuerung akzeptieren, was für mich einen ENORMEN Vorteil im Vergleich darstellen würde. Nun wäre ich dringend auf der Suche nach hilfreichen Tipps/Argumenten, sodass ich die Differenzbesteuerung doch noch rückwirkend anwenden kann.
Fakt ist: die EUSt. wurde als Vorsteuer geltend gemacht und die 7% auch auf den Rechnungen ausgewiesen.
Ich wäre über jeden Hinweis dankbar!!!