Hatte hier bereits eine ähnliche Frage gestellt. Als Antwort kam, dass dies nicht geht, da die Aufwendungen in diesem Fall klar mir und nicht meiner Ehefrau zuzurechnen sind.
Bei der weiteren Recherche bin ich nun auf diese Kommentierung gestoßen: http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_026a_251_04-2012_AnmJ11-1-J11-11.pdf
dort Seite 7: > "Entsprechende Aufwendungen müssen dem Ehegatte zwangsläufig erwachsen sein. Da er jedoch gegenüber seinem Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet ist, kann im Regelfall dahingestellt bleiben, für welchen der Ehegatten die Aufwendungen tatsächlich erwachsen sind." [...]
Demnach könnte meine Ehefrau selbst die klar mir zurechenbaren Kosten übernehmen und dann in ihrer Steuererklärung absetzen (sie hat eine kleinere zumutbare Belastung als ich). Richtig?
Wäre für Eure Einschätzung sehr dankbar...