Ich habe in der USt-Erklärung versehentlich falsche Angaben gemacht..., kann ich das korrigieren?

2 Antworten

Natürlich kannst Du eine Umsatzsteuererklärung berichtigen. Dazu markierst Du einfach das Feld Berichtigte Steuererklärung in Zeile 6. Es sind dann nicht nur die geänderten Beträge anzugeben, sondern alle Werte so, wie sie tatsächlich waren.

Das Finanzamt verschickt keine Rechnungen. Du hast eine Mahnung bekommen, weil Du die von Dir selbst berechnete Umsatzsteuer nicht bezahlt hast.


spebusiness 
Beitragsersteller
 02.11.2020, 11:45

Alles klar, danke! Wenn ich diese berichtige, soll ich dann die alte USt löschen?

Steinemann  02.11.2020, 11:47
@spebusiness

Was heißt das? Meinst Du Du willst die PDF-Datei löschen, die oben abgebildet ist? Erklärungen, die mal abgegeben wurden, würde ich grundsätzlich erstmal nicht von meinem Computer entfernen.

Denke daran dass Du die Steuer am Besten heut noch überweisen musst!

spebusiness 
Beitragsersteller
 02.11.2020, 14:28
@Steinemann

Achso, ich meinte auf Elster, das alte eingereichte Formular löschen

Ich habe es jetzt einfach mal so gelassen
Danke :)

Das Finanzamt stellt nichts in Rechnung, das Finanzamt schickt Bescheide, oder in diesem Fall eine Mahnung.

Also:

Anrufen beim Finanzamt, Sachverhalt erklären und mit dem Bearbeiter besprechen, dass man eine geänderte Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen wird, und das sofort und unverzüglich.


EnnoDerDritte  02.11.2020, 13:35

Nein.

Korrigierte UStE einreichen und Erlass der Säumniszuschläge beantragen.

Ein Plausch mit einer Finanzamtsmaus bringt gar nichts und wirft höchstens weitere Probleme auf.

Petz1900  02.11.2020, 13:38
@EnnoDerDritte

Im Gegenteil.

  1. arbeiten da nicht nur Mäuse, sondern auch Mäuseriche
  2. eine auf diese Weise korrigierte Erklärung wirft nur weitere Fragen, die am besten telefonisch geklärt werden können
EnnoDerDritte  02.11.2020, 13:57
@Petz1900

Also hier gibt es noch keine telefonischen Steuererklärungen, hier muss man das elektronisch machen.

Dass die UStE inhaltlich falsch ist, sieht man auf den ersten Blick. Abhilfe schafft da eine richtige UStE und kein Kaffeeklatsch.

Ich hab hier gerade einen Fall, in dem jemand "schnell etwas telefonisch klären" wollte. Tja, sein Pech, niemand erinnert sich an das Gespräch und abgelegt hat das Telefonat auch keiner.

Telefone sollte man generell verbieten, damit Leute wie du nicht auf solche dämlichen Gedanken kommen.

spebusiness 
Beitragsersteller
 02.11.2020, 14:28
@Petz1900

Danke Dir Petz :)

Meine Vorgehensweise war (falls jemandem der gleiche Fehler passiert):

  1. Finanzamt bescheid gegeben -> Mahnung etc. für 2 Wochen gesperrt, also glücklicherweise keine Vollstreckung
  2. Die Berichtigung der USt über Elster abgesendet
  3. Einspruch des Steuerbescheids beantragt
  4. Aussetzung der Vollziehung beantragt

Nun warten sie bis es bei ihnen eingereicht und bearbeitet wurde. Dann schauen wir weiter.

Ansonsten nochmals danke! Eure Antworten haben mir super weitergeholfen!

MfG

Petz1900  02.11.2020, 15:43
@EnnoDerDritte

Ist das wahr ?

Keine telefonischen Steuererklärungen?

oh man eyh, verfallen Sie wieder in ihr altes Verhaltenmuster, indem Sie andere unter der Gürtellinie aniedermachen?

Was für ein armseliger Mensch Sie doch sind.

EnnoDerDritte  02.11.2020, 15:51
@Petz1900
Die Berichtigung der USt über Elster abgesendet
Einspruch des Steuerbescheids beantragt
Aussetzung der Vollziehung beantragt

Nummer 2 ist Unsinn, schadet aber auch nicht. Du hast das Wesentliche richtig gemacht.

Andri123  02.11.2020, 16:01
@spebusiness

Und was hast Du nun eingetragen? Ich (als Laie) würde wohl nur in Zeile 34 die 506,-€ Euro eintragen und sonst überall null.

Aber von Verkäufen ins Ausland habe ich keine Ahnung.

Petz1900  02.11.2020, 17:01
@EnnoDerDritte

Ich habe gar nichts gemacht.

Selbst damit kommen Sie schon durcheinander.

Unfassbar.

wfwbinder  02.11.2020, 15:16

Genauso ist es. Sehr gute Antwort.