Ich habe in der USt-Erklärung versehentlich falsche Angaben gemacht..., kann ich das korrigieren?
Guten Tag!
Ich bin Einzelunternehmer und mir ist ein Fehler bei der Umsatzsteuererklärung unterlaufen. Abgegeben habe ich sie dieses Jahr im September.
Der Fehler: Ich habe über Elster die USt abgegeben. Bei "9 - Leistungsempfänger als Steuerschuldner" habe ich in der Zeile "Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 11 UStG)", in die Spalte "Steuern" meinen Umsatz (ca. 500€) eingetragen.
Nun wurden mir die 500€ in Rechnung gestellt und würde gerne wissen, ob ich das korrigieren kann und die Rechnung vermeiden kann bzw. welche Vorangehensweise jetzt nötig ist, um keine weiteren Probleme zu machen.
Bei der Recherche habe ich was von "Einspruch gegen Steuerbescheid" und "Aussetzung der Vollziehung" gelesen. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
MfG
2 Antworten
Natürlich kannst Du eine Umsatzsteuererklärung berichtigen. Dazu markierst Du einfach das Feld Berichtigte Steuererklärung in Zeile 6. Es sind dann nicht nur die geänderten Beträge anzugeben, sondern alle Werte so, wie sie tatsächlich waren.
Das Finanzamt verschickt keine Rechnungen. Du hast eine Mahnung bekommen, weil Du die von Dir selbst berechnete Umsatzsteuer nicht bezahlt hast.
Was heißt das? Meinst Du Du willst die PDF-Datei löschen, die oben abgebildet ist? Erklärungen, die mal abgegeben wurden, würde ich grundsätzlich erstmal nicht von meinem Computer entfernen.
Denke daran dass Du die Steuer am Besten heut noch überweisen musst!
Achso, ich meinte auf Elster, das alte eingereichte Formular löschen
Ich habe es jetzt einfach mal so gelassen
Danke :)
Das Finanzamt stellt nichts in Rechnung, das Finanzamt schickt Bescheide, oder in diesem Fall eine Mahnung.
Also:
Anrufen beim Finanzamt, Sachverhalt erklären und mit dem Bearbeiter besprechen, dass man eine geänderte Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen wird, und das sofort und unverzüglich.
Nein.
Korrigierte UStE einreichen und Erlass der Säumniszuschläge beantragen.
Ein Plausch mit einer Finanzamtsmaus bringt gar nichts und wirft höchstens weitere Probleme auf.
Im Gegenteil.
- arbeiten da nicht nur Mäuse, sondern auch Mäuseriche
- eine auf diese Weise korrigierte Erklärung wirft nur weitere Fragen, die am besten telefonisch geklärt werden können
Also hier gibt es noch keine telefonischen Steuererklärungen, hier muss man das elektronisch machen.
Dass die UStE inhaltlich falsch ist, sieht man auf den ersten Blick. Abhilfe schafft da eine richtige UStE und kein Kaffeeklatsch.
Ich hab hier gerade einen Fall, in dem jemand "schnell etwas telefonisch klären" wollte. Tja, sein Pech, niemand erinnert sich an das Gespräch und abgelegt hat das Telefonat auch keiner.
Telefone sollte man generell verbieten, damit Leute wie du nicht auf solche dämlichen Gedanken kommen.
Danke Dir Petz :)
Meine Vorgehensweise war (falls jemandem der gleiche Fehler passiert):
- Finanzamt bescheid gegeben -> Mahnung etc. für 2 Wochen gesperrt, also glücklicherweise keine Vollstreckung
- Die Berichtigung der USt über Elster abgesendet
- Einspruch des Steuerbescheids beantragt
- Aussetzung der Vollziehung beantragt
Nun warten sie bis es bei ihnen eingereicht und bearbeitet wurde. Dann schauen wir weiter.
Ansonsten nochmals danke! Eure Antworten haben mir super weitergeholfen!
MfG
Ist das wahr ?
Keine telefonischen Steuererklärungen?
oh man eyh, verfallen Sie wieder in ihr altes Verhaltenmuster, indem Sie andere unter der Gürtellinie aniedermachen?
Was für ein armseliger Mensch Sie doch sind.
Die Berichtigung der USt über Elster abgesendet
Einspruch des Steuerbescheids beantragt
Aussetzung der Vollziehung beantragt
Nummer 2 ist Unsinn, schadet aber auch nicht. Du hast das Wesentliche richtig gemacht.
Und was hast Du nun eingetragen? Ich (als Laie) würde wohl nur in Zeile 34 die 506,-€ Euro eintragen und sonst überall null.
Aber von Verkäufen ins Ausland habe ich keine Ahnung.
Alles klar, danke! Wenn ich diese berichtige, soll ich dann die alte USt löschen?