Kann ein Entrümpelungsdienst abgesetzt werden, kann die Eigenbeteiligung für einen Rechtsanwalt abgesetzt werden?
Hallo zusammen, folgende Fragen zur Steuer:
Kann ein Entrümpelungsdienst abgesetzt werden? Das müsste ja (wenn möglich) zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen" zählen.
Kann die Eigenbeteiligung eines Rechtsanwalts abgesetzt werden ? Der Fall hier ist, dass ein Rechtsschutz für die Sache vorhanden ist, in dem Fall der Rechtsschutz des Mieterbundes. Trotzdem bleibt eine Eigenbeteiligung an den Anwaltskosten. Ist diese absetzbar?
2 Antworten
Wenn man seine eigene Wohnung entrümpeln lässt, so sollte das zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören.
Wäre es das Entrümpeln einer Vermieteten Wohnung gemeint, dann wäre es in der Anlage V abzuziehen.
Für den Rechtsanwalt gilt, war es für eine vermietete Wohnung, kommt es in die Anlage V.
War es für die selbstbewohnte Wohnung, wären es aussergewöhnliche Belastungen, aber da es eine "zumutbare Belastung" gibt, wird es sich vermutlich nicht auswirken.
Gegen den Ansatz nach § 35a EStG spricht allerdings klar das BMF-Schreiben vom 6. Nov. 2016.
Wovon denn bitteschön?
Ein Vermieter kann das ohne weiteres absetzen von seinen Mieteinnahmen. Das wären dann Werbungskosten.
Wenn es um die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen gehen sollte, erschließt sich mir nicht, wie man "haushaltsnahe Dienstleistungen" außerhalb der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen könnte.
Die Entrümpelung hat in einem gemieteten Haus stattgefunden.
Und die Wohnung war eine selbstbewohnte, angemietete Wohnung.