Offene Rechnungen bei Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit wegen Umzug ins Ausland?
Hallo,
Ich arbeite freiberuflich als Übersetzer und werde meinen Wohnsitz ins Nicht-EU-Ausland verlegen. Bei der Steuererklärung für dieses Jahr werden dann ja nur meine deutschen Einkünfte, die bis zu meinem Wohnsitz wechsel und der Abmeldung beim Finanzamt erzielt wurden, in Deutschland versteuert. Wie verhält es sich dann mit Rechnungen, die zwar mit deutscher Steuernummer gestellt werden, aber erst nach der Abmeldung bezahlt werden?
1 Antwort
Hallo,
zum Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit ist eine Aufgabebilanz zu erstellen, in welcher die zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen/Verbindlichkeiten erfolgswirksam berücksichtigt werden und ein Aufgabegewinn/-verlust ermittelt wird. Damit ist der spätere Zahlungsfluss grds. irrelevant (Betriebsaufgabe).
Die Verlegung eines Betriebs ins EU-Ausland steht einer Betriebsaufgabe gleich (§ 16 Abs. 3a EStG).
MfG
-Valeskix