Preisnachlass bei einer Rechnung des Steuerberaters?
Ich habe neulich eine StB-Rechnung gesehen, in der die Gebühren für die Steuererklärungen und den Jahresabschluss nach StBVV zum jeweiligen Mittelwert aufgeführt wurden (um wohl "dem Mandanten den durchschnittlichen Wert der Leistung zu zeigen") und dann auf die Gesamtsumme ein Rabatt/Nachlass gewährt wurde.
Ist dies zulässig, wenn keine besonderen/pauschalen Vereinbarungen zur Vergütung getroffen wurden?
1 Antwort
Es steht dir frei gegen diesen unvereinbarten Rabatt Beschwerde einzulegen !
So wie ich dich verstehe, ist dir der Preisnachlass doch begründet worden. Ich könnte mir denken, dass der Steuerberater lt. Gebührenordnung einen gewissen Spielraum für zulässige Rabatte gewähren kann in der Hoffnung, dich als Mandanten künftig zu halten. In aller Regel werden Rabatte doch gern angenommen, solange man zu nichts verpflichtet wird.....
Ok, dazu werden unsere Mitglieder der steuerberatenden Zunft, evtl. noch eine kompetente Antwort haben.
Abwarten also !
§ 4 (4) in der ab 16. Juli 2016 gültigen Fassung macht es möglich.
Danke für die schnelle Antwort.
Gemäß § 64 Abs. 1 StBerG ist die StBVV verbindlich. In der StBVV gibt es zwar Möglichkeiten zur Honorar- bzw. Pauschalvergütung nach Vereinbarung (§§ 4, 14 StBVV).
Ich fand die Idee dahinter einfach nicht schlecht zu sagen, ich nehme für diese und jene Tätigkeit zB 1-2/10, schreibe aber auf die Rechnung z.B. den Standard von 3,5/10 und gebe einen Nachlass, damit die Leute den Wert der noch verbleibenden Leistung zu schätzen wissen.
Fraglich ist also, ob der Berater anstatt direkt weniger 10tel draufzuschreiben so eine Rabattgeschichte machen kann (auch in Hinblick darauf, dass er vielleicht unter dem Mindestwert abrechnet) bzw. ob das (ggf. nach Rücksprache mit dem Mandant) als (mündliche) Vereinbarung iSd StBVV gilt.
Nochmal zur Klarstellung: Ich habe keine solche Rechnung erhalten, noch würde ich mich gegen einen Rabatt beschweren.