Brief vom Finanzamt erhalten. Bin ich jetzt Freiberufler?
Guten Abend, ich habe ein Gewerbe(Kleinunternehmerregelung) angemeldet, um neben meinem Hauptberuf etwas dazu zu verdienen. Irgendwann lag dann ein Schreiben vom Finanzamt im Briefkasten mit dem Inhalt: Bezeichnung des Betriebes bez. Art der Tätigkeit.: s.freib.wissen.u.tech.Tkt gew . Bitte hiermit um Rat.
4 Antworten
Wie @EnnoWarMal in seinen Kommentaren zur Antwort von @correct schon schrieb, es ist freier Beruf.
Bei der Beschreibung Deiner Tätigkeit:
Ich mache Image-Filme&Fotos bearbeite diese am PC mit entsprechender Software. Ich betreibe Color Grading, Color Correktion,Schnitt, Editing, füge Effekte ein.
nehme ich an, dass Du überwiegend für Unternehmer/Gewerbetreibende arbeitest.
Da wäre es für dich günstiger die kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen.
Für die Kunden ist es egal, ob Du ihnen 500,- Euro, oder 500,- Euro + 95,- Euro berechnest, denn die 95,- Euro holen die sich vom Finanzamt zurück. Aber Du kannst aus Deinen Kosten und eventuell Investitionen (neuer Computer, neue Software) die Vorsteuer abziehen.
Ja das ist richtig, es geht mehr in Richtung Gewerbetreibende.
Kleinunternehmerregelung war ein Fehler meinerseits. Ich wollte es so einfach wie möglich, um in der Zeit mehr Zeit zu haben, um mich mehr mit der Materie zu beschäftigen. Nur lernt man mehr , wenn man mit der Materie zu tun hat.
Aber laut dem Schreiben vom Finazamt, muss ich nach §18 Abs. 2. Satz 4 abführen. Dann wäre ich wieder im Vorteil und könnte die Vorsteuern abziehen.
Vielen Dank für die Information
Das merkwürdige Gestammel des Finanzamtes bedeutet:
Sonstige freiberufliche wissenschaftliche und technische Tätigkeit (gewerblich).
Wenn das Finanzamt Steuerpflichtige aufnimmt, dann müssen diese in die "Betriebsprüfungskartei" einsortiert werden, dafür brauchen sie eine Gewerbekennziffer.
Derjenige der die Erfassung macht, wählt meist irgendwas aus, was irgendwie stimmig aussieht und die Bezeichnung des Programmes wird dann einfach übernommen.
Bedeuten tut das ganze gar nichts. Es deutet höchstens darauf hin, dass das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung Deine Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ansetzen wird.
Ein Mischgewerbe gibt es nicht. Ich weiß nicht mehr ob es Abfärbetheorie oder Infektionstheorie heißt, aber wenn eine freiberufliche Tätigkeit nicht klar von einer gewerblichen Tätigkeit abgegrenzt wird, dann ist alles eine gewerbliche Tätigkeit.
Und bei Deiner Beschreibung ist es eher umgekehrt. Eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit liegt dann vor, wenn man auf das künstlerische Element selbst Einfluss nehmen kann. Erfüllt man aber "nur" die Vorgaben eines Auftraggebers ist dies nicht künstlerisch und man landet beim "gewöhnlichen" Gewerbebetrieb.
Hallo, ich wurde von meinem Finanzamt auch als "s.freib.wissen.u.tech.Tkt gew" eingeordnet. Weißt du, ob das gewerbliche bedeutet, dass ich ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss? Oder bin ich trotzdem Freiberufler ohne Gewerbe? Würde mich sehr über eine Antwort freuen :)
Das musst Du doch wissen, ob Du einen freien Beruf erlernt hast.
Erstmal möchte ich mich für Ihre Antwort bedanken. Nein habe ich nicht, nur habe ich oft gelesen, wenn die Tätigkeit künstlerichericher Natur ist, dass man vom Finanzamt als Freiberufler gelistet/gestuft werden kann. Ich mache Image-Filme&Fotos bearbeite diese am PC mit entsprechender Software. Ich betreibe Color Grading, Color Correktion,Schnitt, Editing, füge Effekte ein. Ich verschönere und bearbeite alles nach meiner Vorstellungen. Zum Schreiben vom Finanzamt können Sie mir nichts sagen, wahrscheinlich?
Nein, das ist kein freier Beruf - das ist ein Gewerbe.
Die Bezeichnung steht in Deiner Antwort.
Und jetzt zur Finanzfrage.
Alles klar Danke, ich denke ich werde mich doch mit dem Finanzamt in verbindung setzten, um die Sicherheit zu bekommen, da in dem Schreiben auch steht , dass ich verpflichtet bin Umsatztsteuer monatlich anzumelden und abzuführen habe.
Das würde ich bleiben lassen, weil auf dem Schild dieser Behörde Finanzamt steht - und nicht Hilfe in Steuersachen.
Warum bist Du als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmer-Regelung verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen? Genau das Gegenteil ist doch der Fall.
Was hältst Du von einem Steuerberater?
Selbstferständlich darf man auch bei Steuerfragen sich an das Finanzamt wenden.
Nur habe ich keine Steuerfrage, wie auch in der Überschrift. Ich denke ohne diese abkürtzung zu wissen kann man nichts sagen.
Steuerberater halte ich viel von.
Man darf - aber man bekommt keine Antwort, weil strikt verboten.
Man bekommt durchaus eine Antwort. Leider sind diese Antworten oft eher ungenügend, wenn sie nicht gar falsch sind.
Man fragt ja auch nicht die Krankenkasse danach, wie eine bevorstehende Herzoperation abläuft.
Nein, das ist kein freier Beruf - das ist ein Gewerbe.
Weder noch. Es ist das, was auf dem Zettel steht. Kein Katalogberuf, aber ein gleichgesetzter. Jedenfalls aber § 18.
da in dem Schreiben auch steht , dass ich verpflichtet bin Umsatztsteuer monatlich anzumelden und abzuführen habe.
Ja, das ergibt sich aus § 18 (2) Satz 4 UStG.
Antrag auf Befreiung stellen wegen Kleinunternehmerschaft oder monatliche Nullmeldungen abgeben - fertig.
Danke für die Information.
Mir wurde auch gesagt, dass in meinem Fall eventuell ein Mischgewerbe besteht. Ein Teil Freiberuflich und ein Teil gewerblich. Also, wenn ich Video, Bild, Foto Material von Kunden annehme um sie zu bearbeiten, dann Freiberuflich. Und, wenn ich selber hinter der Kamera bin, dann als gewerblicher Dienstleister. Oder , wenn ich meine eigenes Material zum Verkauf anbiete (gewerblich).
Nagut mein Steuerberater wird das sicherlich klären.