Was passiert im Todesfall mit dem Verlusttopf in einem Gemeinschaftsdepot?
Es geht um die Handhabung des Verlusttopfs bei einem Gemeinschaftsdepot im Todesfall. Ist einer der Depotinhaber gestorben, so wird der Verlusttopf zunächst geschlossen (das hat die Bank jedenfalls gesagt und das finde ich auch so im Netz als Standardvorgehen bei einem Einzeldepot). Weiterhin sagt die Bank, dass die angefallenen Verluste zum Jahresende ausgewiesen werden und eine Übertragung nicht zulässig ist. Mir erscheint das auch durchaus sinnvoll - allerdings nur für Einzeldepots. Hier handelt es sich aber um ein Gemeinschaftsdepot! Die Verluste sind ja auch für den überlebenden Eigentümer des Gemeinschaftsdepots angefallen. Gibt es eine Quelle, auf die ich verweisen kann, und aus der hervorgeht, dass bei einem Gemeinschaftsdepot zumindest eine Teilübertragung (z.B. 50%) erfolgt? Es handelt sich um Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand gelebt haben. Wirtschaftlich ist also die Hälfte des Depots dem Überlebenden zuzurechnen. Vielen Dank an die Steuerexperten.
1 Antwort
Schau hier: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/443548_10d/ "Verlustabzug in Erbfällen"
Im Todesjahr wird noch eine Zusammenveranlagung stattfinden. Hier werden die Verluste verrechnet und sind damit teils natürlich auch für den überlebenden Ehegatten wirksam. Wie Du in der Quelle oben lesen kannst, gibt es auch die Option eines Verlustrücktrags in diesem speziellen Fall: Abs. 9, Satz 4.
Was nicht genutzt werden kann, verfällt, denn Verlusttöpfe können nicht vererbt werden. Der überlebende Steuerschuldner kann also den Topf nicht für eigene Zwecke in den Folgejahren weiter nutzen.
Ist also der Rücktrag von Verlusten nicht möglich, so besteht die einzige Gestaltungsmöglichkeit darin, noch im Jahr des Todes durch eine gezielte Gewinnrealisierung die Verlusttöpfe zu nutzen. Hat man also 500 EUR allgemeine Verluste ungenutzt und befindet sich eine Fondsposition mit einem Gewinn von 500 EUR im Depot, so kann diese Fondsposition verkauft und tagesgleich in gleicher Höhe wieder gekauft werden. Damit materialisieren sich die verrechenbaren Gewinne und die Fondsposition bleibt effektiv bestehen.