Lohnsteuerbescheid vorläufig?
"der bescheid ist nach § 165 abs. 1 satz 2 ao teilweise vorläufig"
das bedeutet wenn ich es richtig verstanden habe das es am Soli liegt...
muss ich jetzt wieder warten bis was endgültiges kommt ?
Bekomme ich noch mal post ? Auch wenn sich nichts ändert ? (damit ich einfach bescheid weiß)
Bitte schreibt es so einfach wie möglich, ich habe zwar selber geschaut so wie es aber formuliert ist verstehe ich nicht viel.
Danke
2 Antworten
würde ich informiert werden wenn sich was ändert oder wenn es für endgültig erklärt wird ?
Diese Regelung ist dafür da, einen Bescheid der wegen eines anhängigen Verfahrens bei einem hohen Gericht anfechtbar wäre, einfach offen zu halten um zu verhindern, dass nur wegen einer möglichen späteren Entscheidung, die für den StPfl. günstig wäre, dann jeder StPfl. Einspruch einlegt.
Einfach eine Regelung zur Arbeitsvereinfachung.
Sobald die Entscheidung beim Gericht ergeht, wird entweder für endgültig erklärt (die Vorläufigkeit aufgehoben), oder entsprechend geändert.
@Impact
"Ja, es kommt dann eine Mitteilung.
Übrigens, der Bescheid ist nur für diesen speziellen Punkt vorläufig. wenn ein anderer Punkt nicht in Ordnung ist, dann muss Einspruch eingelegt werden.
Der Vermerk ist kein Nachteil für Dich."
Was ist eigentlich dein Problem ? Du hast heute schon eine Frage von mir beantwortet..und zwar genau so bescheuert...echt nicht hilfreich, eher beschränkt..
Übrigens, der Bescheid ist nur für diesen speziellen Punkt vorläufig. wenn ein anderer Punkt nicht in Ordnung ist, dann muss Einspruch eingelegt werden. Der Vermerk ist kein Nachteil für Dich."
Das war von mir, dafür darfst Du @impact nicht verantwortlich machen.
hm ok, würde ich informiert werden wenn sich was ändert oder wenn es für endgültig erklärt wird ?