Hauskauf von den Eltern - Grunderwerbssteuer fällig bei Eheleuten?

2 Antworten

Hallo passuff,

wie Du bereits geschrieben hast, fällt bei einem Verkauf zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel: Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder) keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt nicht für den Verkauf unter Geschwistern.

Meine Frau müsste demnach ihren Anteil versteuern.

Diese Aussage ist so nicht korrekt. Laut §3 Ziffer 6 GrEStG sind Schwiegerkinder den leiblichen Kindern für Zwecke der Grunderwerbsteuer gleichgestellt.. Das bedeutet, das Deine Ehefrau ohnehin keine Grunderwerbsteuer bezahlen muss, wenn Ihr beiden das Haus Deiner Eltern kauft.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiterhelfen und wünsche Euch beiden viel Erfolg und alles Gute in Eurem neuen Zuhause.

Viele Grüße Anna von Interhyp

Wer hier mit § 42 AO argumentiert, könnte reichtig liegen. Oder falsch.

In der Vergangenheit wurde schon des Öfteren zu den Fällen der Kettenschenkung geurteilt. Es ist also ratsam, die Urteile hierzu zusammenzusuchen und mit dem eigenen konkreten Fall zu vergleichen bzw. die Gestaltung des eigenen konrekten Falles nach den bisher ergangenen Urteilen auszurichten.

Nur dann kann das klappen.

Siehe beispielsweise hier:

https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/erben-schenken/schenkungssteuer-bei-kettenschenkung