Kind direkt mit ins Grundbuch aufnehmen?

6 Antworten

Noch ein paar Gedanken zur Vorhergehenden Antwort.

Die Eltern kennen den zukünftigen Schwiegersohn vielleicht noch gar nicht. Wenn das Haus alleine der Tochter gehört und die Eltern das Nutzniessungsrecht behalten, dann kann die Tochter und Schwiegersohn für eine andere Wohnung oder ein Haus auf diese Wohnung eine Hypothek aufnehmen und die Eltern müssen den Hypothekarzins bezahlen. Ob die Eltern dann der Tochter so viel Unterstützung geben wollen, muss auch noch überlegt sein. Selbstverständlich wird dann die Bank prüfen, ob die Eltern den Hypothekarzins überhaupt bezahlen können. Vielleicht will die Tochter mit ihrem zukünftigen Ehemann Weltreise machen und deshalb die Hypothek auf die Wohnung erhöhen.

Vielleicht kann notariell geregelt werden, dass die Tochter auf diese Wohnung die Hypothek nicht erhöhen darf. Das müsst ihr vorher noch abklären. Ich habe eine Tante, dessen Ehemann hat das ganze Vermögen, welches meine Tante in Form von Land geerbt hatte verbraucht, die Tante musste ein Grundstück nach dem andern verkaufen.

Wer die Renovationen bezahlt ist auch noch notariell zu regeln im Normalfall ist das der Eigentümer der Wohnung. Wer beschliesst was wie renoviert werden darf, kann man auch noch im notariellen Vertrag festhalten.

Vor dem Notarbesuch muss auf jeden Fall vieles überdenkt werden

Hallo,

die Eintragung an sich ist kein Problem und verursacht auch keine extra Kosten. Wenn die Tochter Kapital einbringt, sollte man sie auch bei den Eigentumsverhältnisen berücksichtigen.

Die Frage ist, was der Darlehnsgeber verlangt. Mit dem muss das abgestimmt werden. Wenn die Finanzierung nur über die Eltern läuft, wird er nicht akzeptieren, wenn das Objekt zu 100% der Tochter gehört.

Viel Glück

Barmer

Mein Rat ist, die Tochter alleine als Eigentümerin in das Grundbuch eintragen zu lassen. Das erspart ihr später den Stress, bei einer Erbschaft die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch berichtigen zu lassen.

Für den Kredit sehe ich kein Problem.

  • die Eltern sind alleine Kreditnehmer (persönliche Kredithaftung)
  • die Alleineigentümer-Tochter stellt die Wohnung als Sicherheit (dingliche Haftung).
  • Bei der Grundschuldbestellung verlangt die Bank dann wg. der persönlichen Haftung durch die Grundschuld ("vollstreckbare Ausfertigung") voraussichtlich die Unterschrift von allen Dreien.

Es bleibt den Eltern überlassen, ob und in welcher Form sie auch eine Beschränkung auf die Wohnung zu ihren Gunsten erstellen.

Am sinnvollsten dabei ist der Eintrag eines Niessbrauchs zu Gunsten der Eltern, der bei deren Tod automatisch erlischt.

Bei uns in der Schweiz fallen für direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuern an. Ihr in Deutschland kennt ja solche Steuern. Von dieser Sichtweise ist es gut, wenn die Wohnung alleine der Tochter gehört und die Eltern das Nutzniessungsrecht haben, dann können die Eltern den Mietzins behalten. Wenn die Tochter mit Familie irgendeinmal an einem andern Ort wohnt aus Gründen z.B. wo ihr späterer Ehemann Arbeit hat.

Ueberlegt sein muss natürlich, ob die Eltern finanziell über die Runden kommen, wenn ein Altersheim bezahlt werden müsste, ob dann der Mietzins der Wohnung reicht. Auf jeden Fall können die Behörden in so einem Fall die Eltern nicht zum Verkauf zwingen, damit ein Altersheim oder ähnliche Pflegekosten bezahlt werden aus dem Erlös der Wohnung, da die Wohnung ja Eigentum der Tochter ist. Ich kenne mich mit dem deutschen Recht nicht aus, ob dann die Tochter finanziell zur Unterstützung der Eltern gezwungen werden kann, weil sie die Wohnung als Vermögen hat.

Ob Deutschland einmal den Freibetrag für Kinder beim Erben nach unten korrigiert, ist auch ungewiss. 19 % Erbschaftssteuer abzuliefern ist happig.

Wenn die Eltern finanziell weniger gut gestellt sind, ist es besser je einen Drittel vom Haus zu ehalten, die Notarkosten werden nicht so hoch sein, wenn die Eltern gestorben sind. Wenn die Eltern finanziell gut dastehen ist das Nutzniessungsrecht vorteilhafter und die Wohnung alleine auf den Namen der Tochter im Grundbuch einzutragen. Ihr müsst alle Gedanken durchspielen um richtig zu entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kann man nun alle drei zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintragen und verursacht dies extra Kosten?

Das zwar nicht. Aber, wenn die Wohnung der Tochter später einmal alleine gehören soll, müßte ja nochmals der Gang zum Notar angetreten werden und das kostet natürlich nochmals Geld.

Im übrigen weiß man nie, was die Zukunft bringt. Heute ist in der Familie noch eitel Sonnenschein. Aber was ist, wenn sich das ändert? Dann könnte jeder der Teilhaber die Teilungsversteigerung beantragen.

Oftmals wird folgendes praktiziert: Das Kind ist Alleineigentümer, die Eltern haben den Nießbrauch auf Lebenszeit. Vorteil für die Eltern: Da sie Mieteinnahmen generieren können, können sie auch die Ausgaben der Immobilie steuerlich geltend machen. Natürlich müßte man bei dem dafür zwangsnotwendig abzuschließenden Mietvertrag mit der Tochter auf so einiges achten. Dazu gibt es aber zahlreiche Tipps im Internet. Das bekommt man schon hin.


Snooopy155  04.07.2018, 09:33

Wie sieht es mit den Zinsen für den Kredit zur Abschaffung der Wohnung aus - die Eltern sind ja nicht die Eigentümer der Wohnung.

Privatier59  04.07.2018, 09:34
@Snooopy155

Aber sie haben doch aufgrund des Nießbrauchs Einkünfte aus der Wohnung.

Mein Vater, der von Beruf Steuerberater war, hat das auch so organisiert und nie Probleme beim Absetzen der Zinsen gehabt.

correct  04.07.2018, 09:25

"Das bekommt man schon hin" - oder man stellt hierzu eine neue Frage.