Darf man Online Grundbuch Auskünfte geben und auch einholen??
Hallo erstmal, ich brauche eine Grundbuch Auskunft, hat schon mal jemand Erfahrung mit Grundbuch Auskünften gemacht? Hatte mal im Netz geschaut und bin auf diese seiten gestoßen https://www.grundbuch24.de/ und https://www.deingrundbuch.de/ z.B
1. Dürfen die das so einfach verkaufen?
2. Darf oder kann man das wirklich Online machen?
3. Macht das Sinn oder sollte man sich doch die Mühe machen und zum Amt gehen? Oder kann man das auch schriftlich machen und gibt es da vordrucke?
3 Antworten
Ich habe mal einen Link angeklickt und die erklären recht ordentlich, wer und wann einen Grundbuchauszug anfordern darf.
Ich kenne nur die Version über einen Notar, oder persönlich.
Aber so, eine gute Idee. Aber man darf eben beim Grund nicht lügen, auch wenn es keiner kontrollieren kann.
Klar, in manchen Sachen gibt es auch Unterschiede. So kannst Du z. B. eine Anmeldung beim Bundesanzeiger machen und ins Handelsregister Einblick nehmen.
Ich kann (weil anders registriert) auch Eintragungen für Unternehmen vornehmen, damit ich das für meine Mandanten erledigen kann.
- Die Version über das Internet wird ziemlich sicher teurer sein als die offizielle. Diese Firmen wollen ja auch etwas verdienen. Und dass die beim Grundbuchamt Großkundenkonditionen haben, bezweifele ich.
- Welchen Vorteil hat die Onlineversion gegenüber der üblichen?
- grundbuch24.de hat nicht einmal ein Impressum.
- Beide Seiten gehören offenbar zur derselben Firma: ImmoWert Experts GmbH
Mir gefällt das nicht. Hier sind schon ein paar mal Posts in Bezug auf diese Seiten aufgetaucht, die sehr nach Linkspam wirken. Ich persönlich würde von diesen Seiten die Finger lassen...
Also ich habe schon einmal einen Grundbuchauszug per Post vom Grundbuchamt angefordert und postwendend mit Gebührenbescheid erhalten, allerdings als Vertreterin einer Eigentümerin.
Der beteiligte Notar erklärte mir später, er habe online schon irgendwo nachgesehen. Ich weiss ja nun nicht, wo man als Notar online nachsieht, wer alles als Eigentümer eingetragen ist. Seine Auskunft bezog sich aber auf einen veralteten Grundbuchauszug, also eine zwischenzeitlich, Jahre zuvor erfolgte Änderung war dort nicht erfasst.
Danke für die schnelle Antwort, im Internet wird eben viel angeboten was man dann doch nicht darf oder auch nicht bekommt. Da werde ich das mal probieren.