Gilt eine WEG als aufgelöst wenn ein Wohngebäude durch kriegerische Handlungen zerstört ist und jeder Eigentümer hat dann nur noch die?

1 Antwort

Wenn durch massiven Atombombeneinsatz eine Schrumpfung der Erdkruste in dem Umfange eintritt, dass das Grundstück faktisch nicht mehr vorhanden ist, müßte auch die WEG gegenstandslos werden.

In allen anderen Fällen nicht.