Kinder nach Tod eines Elternteils im Grundbuch eintragen - wirkt sich das auf die Erbschaftssteuer aus?
Zugewinngemeinschaft, ein Elternteil verstorben, Hauptbestandteil des gemeinsamen Vermögens ist ein Einfamilienhaus. Nach dem Erbfall ging dieses zu 25% an die Kinder, aber diese haben sich nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Diese 25% lagen so gerade unterhalb des Freibetrags, daher wurde keine Erbschaftssteuererklärung gemacht.
Wenn nun der überlebende Elternteil stirbt, wird das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer trotz fehlendem Grundbucheintrag anerkennen, dass die Kinder bereits 25% des Hauses erbschaftssteuerfrei geerbt haben oder die Erbschaft mir dem Gesamtwert des Hauses ansetzen?
3 Antworten
Die Frage ist ja auch, ob die Grundbuchberichtigung nach dem nächsten Erbfall einfach so kostenlos wäre oder ob es dann zu zwei Berichtigungen nacheinander käme. Ich weiß das nicht, aber vielleicht jemand anderes hier oder man fragt in einem Notariat nach.
Schlicht und ergreifend - die Grundbuchbereinigung ist Vorschrift !.... ergo solltet Ihr dies zügig nachholen.
wird das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer trotz fehlendem Grundbucheintrag anerkennen,
es muss ja von damals einen Erbschein geben, der die Erbengemeischaft festgeschrieben hat.
Die 25 % lagen bei mindestens 2 Kindern gerade so unter dem Erbschaftsteuerfreibetrag - das heißt, das EFH ist mehr als mindestens 3,2 Mio € wert? Gut, mag möglich sein. Oder fand das schon vor 2009 statt?
Die Grundbuchberichtigung wäre innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenlos gewesen, so ganz erschließt sich mir daher nicht, warum die Berichtigung nicht erfolgte. Nichtsdestotrotz ist das Erbe ja damals angefallen. Ggf. gibt es Probleme mit der Nachweisführung.
Naja, die Kinder sind in diesem Fall ein Einzelkind, und wir sprechen eher von 1,5 Mio Verkehrswert. Ja, die Nichteintragung war nicht vernünftig, die zwei Jahre sind nun um, aber es ist halt so passiert. Bzgl. Nachweisführung könnte man eigentlich nur auf das Fehlen eines Testaments verweisen. Vielen Dank schon einmal für die Antwort; es wäre interessant, ob es dazu Erfahrungen oder Rechtsprechung gibt. Bzw. ob man doch besser sich um eine nun kostenpflichtige Umschreibung kümmert.
Wie kommst Du bitte auf 3,2 Millionen??
Freibetrag pro Kind 400.000 Euro!
Macht bei zwei Kinder, was 50% entspricht, 800.000 Euro.
Dann betragen 100%, was dann den Wert des Hauses ca. entspricht, 1.600.000 Euro.
Wie kommst Du auf 3,2 Millionen?