Kinder nach Tod eines Elternteils im Grundbuch eintragen - wirkt sich das auf die Erbschaftssteuer aus?

3 Antworten

Die Frage ist ja auch, ob die Grundbuchberichtigung nach dem nächsten Erbfall einfach so kostenlos wäre oder ob es dann zu zwei Berichtigungen nacheinander käme. Ich weiß das nicht, aber vielleicht jemand anderes hier oder man fragt in einem Notariat nach.

Schlicht und ergreifend - die Grundbuchbereinigung ist Vorschrift !.... ergo solltet Ihr dies zügig nachholen.

wird das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer trotz fehlendem Grundbucheintrag anerkennen,

es muss ja von damals einen Erbschein geben, der die Erbengemeischaft festgeschrieben hat.

Die 25 % lagen bei mindestens 2 Kindern gerade so unter dem Erbschaftsteuerfreibetrag - das heißt, das EFH ist mehr als mindestens 3,2 Mio € wert? Gut, mag möglich sein. Oder fand das schon vor 2009 statt?

Die Grundbuchberichtigung wäre innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenlos gewesen, so ganz erschließt sich mir daher nicht, warum die Berichtigung nicht erfolgte. Nichtsdestotrotz ist das Erbe ja damals angefallen. Ggf. gibt es Probleme mit der Nachweisführung.


Alarm67  12.04.2021, 17:20

Wie kommst Du bitte auf 3,2 Millionen??

Freibetrag pro Kind 400.000 Euro!

Macht bei zwei Kinder, was 50% entspricht, 800.000 Euro.

Dann betragen 100%, was dann den Wert des Hauses ca. entspricht, 1.600.000 Euro.

Wie kommst Du auf 3,2 Millionen?

Eifelia  12.04.2021, 17:22
@Alarm67

Er sprach davon, dass 25 % an "die Kinder" gegangen sind. Wäre ohne Testament auch richtig so - der Erblasser hat 50 % vom Haus, davon geht die Hälfte an den Überlebenden Ehegatten.

Alarm67  12.04.2021, 17:34
@Eifelia

Macht bei mir dann aber immer noch 1,6 Millionen!?

Andri123  12.04.2021, 17:36
@Alarm67

Bei zwei Kindern: 2 mal 400.000 macht 800.000. Da 800.000 ein Viertel gewesen wären, das mal 4.

Alarm67  12.04.2021, 17:40
@Andri123

Ups, habe noch einmal nachgelesen!

Ich bin davon ausgegangen, dass jedes Kind 25% erhalten hat! 😁

Mein Fehler, wenn dem nicht so sein sollte!!!

Caiokoch 
Beitragsersteller
 12.04.2021, 16:55

Naja, die Kinder sind in diesem Fall ein Einzelkind, und wir sprechen eher von 1,5 Mio Verkehrswert. Ja, die Nichteintragung war nicht vernünftig, die zwei Jahre sind nun um, aber es ist halt so passiert. Bzgl. Nachweisführung könnte man eigentlich nur auf das Fehlen eines Testaments verweisen. Vielen Dank schon einmal für die Antwort; es wäre interessant, ob es dazu Erfahrungen oder Rechtsprechung gibt. Bzw. ob man doch besser sich um eine nun kostenpflichtige Umschreibung kümmert.