Hallo, wir bewohnen ein Einfamilienhaus, das wegen Erbstreitigkeiten mit Nießbrauchsrecht und von früher mit einem Bergschädenverzicht der RAG belastet ist. Es ist quasi zweigeteilt und ich bekomme als Erbe und Eigentümer auch zwei Grundsteuerrechnungen.

Nun möchten wir das Grundbuch "säubern" und wieder zusammenführen. Können wir die RAG entfernen und die Zweiteilung wieder aufheben oder müssen wir warten, bis die Hypothek der Bank abbezahlt ist?