Wohnungskauf bei Gütertrennung: wem gehört im Scheidungsfall welcher Anteil an der Wohnung?
Mein Mann und ich planen eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung für unsere Familie (mein Mann & ich & unsere kleine Tochter) zu kaufen. Ich will hoffen, dass es nie eintritt, aber: wem gehört im Falle einer Scheidung welcher Anteil an der Wohnung? Und muss/sollte man die Anteile im Grundbuch festschreiben lassen?
Folgender Hintergrund zur Finanzierung: Mein Mann bringt ca. 30% des Kaufpreises aus seinem Vermögen als Eigenkapital ein. Die restlichen 70% sollen über ein gemeinsames Bankdarlehen finanziert werden. Die Raten des Darlehens planen wir gemeinsam zu tragen, allerdings kann das variieren, wenn ich z.B. während der Erziehungszeit weniger bzw. kein Einkommen habe.
2 Antworten
Ich gehe davon aus, dass Eure Gütertrennung ins Güterstandsregister eingetragen ist und somit eine "echte" Gütertrennung besteht.
Rechtlich seit ihr also zwei getrennte Personen (in finanzieller Hinsicht), folglich gründet ihr mit dem Wohnungskauf eine Gbr. Das heißt, ihr müsst einen Vertrag schließen in dem die Besitzverhältnisse an der "Gesellschaft" geregelt sind. Dort könnt ihr dann genau festlegen wie was wann getilgt wird und durch wen. Ebenso wer welchen Anteil im Falle des Verkaufes oder Scheidung erhält.
Aber Achtung: Das gemeinsame Darlehen/Wohnung bietet auch Tücken: ungeachtet aller privaten Verträge haftet ihr immer gesamtschuldnerisch.......das heißt, jeder Gläubiger kann sich an jeden einzeln von Euch wenden, dass Raten oder Wohngelder bezahlt werden. Ihr habt dann einen Ausgleichsanspruch untereinander.
Mit dem Grundbuch wird der Eigentumsnachweis erbracht. Es muß daher im Grundbuch festgeschrieben werden wer zu welchem Anteil Eigentümer ist. Ansonsten wird da eine Eintragung nicht erfolgen. Sind dort Eheleute eingetragen so gelten die als Miteigentümer je zur Hälfte sofern nichts anderes dort steht.