Hab meinen Sohn mit ins Grundbuch eintragen lassen, er wohnt aber nicht mit im Haus. Nun verlangt er 400 € Miete für seine Wohnung von mir. Was soll ich tun?
es ist nur ein kleines Einfamilienhaus und er wollte nicht mit einziehen, obwohl er alleine lebt.
Hätte ihn gern einziehen lassen, aber er interessiert sich weder fürs Haus noch für den Garten und er beteiligt sich auch an nichts.
erwollte , dass ich ihm alles schenke, aber ich hab ja noch 2 Söhne und die möchten auch etwas abhaben.
4 Antworten
Du hast Deinem Sohn anscheinend einen Teil an der Immobilie geschenkt. Das entnehme ich aus:
Hab meinen Sohn mit ins Grundbuch eintragen lassen,
Wenn Du das nicht mit einem lebenslangen Wohnrecht verbunden hast, dann hat er das Recht auf die Früchte aus seinem Eigentum.
Du kannst wegen dieser Forderung eventuell gem. § 530 Abs. 1 BGB Deine Schenkung zurückfordern, weil die Forderung nach Miete unter Umständen grober Undank sein könnte.
Ich halte das für möglich, aber das mögen die Volljuristen entscheiden.
Leider hast Du die näheren Umstände Deine "Wohltat" nicht unter "Weitere Details hinzufügen" erläutert. Diese könnten nämlich für eine angemessene Antwortfindung ausschlaggebend sein.
Daher will ich ein anderes Extrem Deiner Möglichkeiten erwähnen: Du könntest Deinem Sohn androhen, das Haus zu verkaufen und zwar per Teilungsversteigerung. Jeder Teileigentümer hat das Recht, auf diese Weise den Verkauf durchzusetzen. Aber sicherlich ist dies die letzte Stufe der möglichen Eskalation. Versuche erstmal die anderen vorgeschlagenen Varianten:-)
Snooopy155, ich habe von einem Extrem der Möglichkeiten und der letzten Stufe der Eskalation geschrieben. Und dann kommt es auf Geld nicht mehr unbedingt an;-)
Aber vielleicht bringt gerade solche Überlegung die Parteien wieder zusammen. Mangels Details wissen wir leider nicht, wie die ticken.
Bezahlen, es sei denn Du hast Dir gleichzeitig den Nießbrauch für die verschenkte Hälfte eintragen lassen.
Der Notar hat Dich sicher bei der Schenkung über die Risiken informiert.
Anbetracht dessen, dass (mal wieder) keine Antworten auf die gestellten Nachfragen kommen, spekuliere ich mal mit der Formulierung der Ausgangsfrage...
für seine Wohnung
legt die Folgerng nahe, dass es im Haus mehrere Wohnungen gibt, von denen ebendiese für den Sohn vorgesehen ist.
Was hindert Dich dann daran, die Nutzung dieser Räumlichkeiten einzustellen und stattdessen eine Beteiligung an den gemeinsamen Hauskosten z fordern?
Offenbar war hier mal wieder ein Notar sein Geld nicht wert.
nein, es wurde ihm kein lebenslanges Wohnrecht eingräumt!