Hallo,
wir haben in NRW ein Doppelhaus in eine Reihenhaussiedlung. Unser Grundstück hinten grenzt an einem Wirtschaftsweg wo wiederum der Garten eines Reihenmittelhauses angrenzt . Die Leute die dort wohnen behaupten das wäre ihr Weg - Grundsätzlich kein Problem - wir benutzen ihn nur um Äste unserer Lorbeerhecke die rüberwachsen zu schneiden . Jetzt möchte die Nachbarin das wir die Hecke runter schneiden ( sie sitzt immer am Dachfenster und guckt rüber ) , weil sie höher ist als 1,80 das wäre ihr recht !!!!Die Hecke ist ca 2,50 und jetzt kann sie nicht mehr reinschauen! Nein , sie wäre nicht neugierig es wäre Gesetzlich und würde im Grundgesetz stehen ! Sie war wohl mal Anwaltsgehilfin! Habt ihr ein Ahnung wie das da aussieht . Zählt die Entfernung zum dicksten Stamm ab Weg oder ab Ihrem eigentlichen Grundstück????