Wie kann ein lebenlanges Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden wenn keine Sterbeurkunden vorhanden sind?
Es geht um den Kauf eines Hauses. Im Grundbuch ist ein lebenlanges Wohnrecht von den ersten Besitzern des Hauses eingetragen, die beiden Personen sind 1877 und 1879 geboren und demnach schon verstorben.
Meine Frage: Wie kann dieser Eintrag ohne die Sterbeurkunden gelöscht werden bzw. ist ein Hauskauf dennoch möglich?
Grundbuch,
WOHNRECHT