Hausverkauf während Trennung Unverheirateter
Hallo zusammen, folgende Situation: 2 Menschen, nicht verheiratet, Grundbuch 50-50, Hauskauf November 2009, 100% Finanzierung.
Investitionen bisher: Sie 60%, er 40% je für Renovierungen, Modernisierungen, Garten etc.
Monatliche Leistungen: von 2009 - April 2011 50-50, anschliessend sie 15% (wegen Teilzeitjob), er 85%. Die monatlichen Leistungen beinhalten alles, vom Darlehen über Nebenkosten, Ernährung, Putzmittel etc, nur Heizkosten werden geteilt ( 1*jährlich ca. 2400 EUR)
Fragen:
Wenn wir uns trennen, hat nach meiner Auffassung jeder das Anrecht, vom anderen ausbezahlt zu werden (50-50), wenn eine Partei das Haus behalten möchte. Ist das so richtig?
Wie werden bei Verkauf die Kosten aufgeteilt? Nach verfügbarem Einkommen oder auch 50-50? Wie sieht es mit ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen aus und mit den Verlusten, wenn der damalige Kaufpreis beim Verkauf nicht erzielt werden kann?
Können die monatlichen Leistungen der letzten beiden Jahre gegen die oben genannten 60%-Investitionen aufgerechnet werden? ( schliesslich hatte sie ja in den letzten beiden Jahren quasi Kost und Logis frei)
Können die bei der Bank hinterlegten Sicherheiten auch gegengerechnet werden ( sie 20%, er 80%)
Ich hoffe, das ist nicht zu viel auf einmal und freue mich auf Eure Beiträge.
Er
3 Antworten
Wenn wir uns trennen, hat nach meiner Auffassung jeder das Anrecht, vom anderen ausbezahlt zu werden (50-50), wenn eine Partei das Haus behalten möchte. Ist das so richtig?
Nein. Zunächst kann jeder Miteigentümer seinen Eigentumsanteil verkaufen, muss er aber nicht. In dem Fall bleiben die Eigentumsverhältnisse unverändert wie die Lastentragungspflicht, diesmal aber 50%, eben auch: Grundsteuer, Müllabfuhr, ... wogegen man sich fiktive Mieteinnahmen zum Eigentumsanteil gegenrechnen lassen kann.
Und zurückliegende Lebenshaltungskosten wären längst verbraucht.
Wenn eine(r) an der Finanzierung nur zu 15% beteiligt war, kann man auch schlecht 50% des Verkehswertes fordern - was ist das denn für eine Rechnung?
Da würde ich zum Ausgleich als jahrelanger Mehrzahler meine Hypothekenzahlungen entsprechend lange einstellen - dafür haftet die Minizahlerin nämlich der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch. Bei Zahlungsunfähigkeit zieht die Bank ihre Grundschuld bis zur Zwangsversteigerung oder verkauft sie an den Miteigentümer :-)
Tennie:
Die Vollfinanzierung erfolgte im Jahre 2009. Seitdem dürfte relativ wenig getilgt worden sein. Ein Erwerber erwirbt i.d. R. lastenfrei. Für die Lastenfreiheit der Immobilie haben die Verkäufer einzustehen.
Es muss also ein Käufer gefunden werden, der bereit und in der Lage ist, einen Kaufpreis zu zahlen, der zur völligen Lastenfreistellung ausreicht.
Bleibt noch etwas übrig, müsst Ihr beide euch über den Verteilungsschlüssel einigen.
Versucht Euch gütlich zu einigen, alles andere macht keinen Sinn - vergesst bitte nicht die gesamtschuldnersiche Haftung der Bank gegenüber, d.h. jeder Darlehensnehmer haftet in voller Darlehenshöhe der Bank gegenüber.