Wegerecht Bepflanzungsgrenze?
Hallo,
wir haben in NRW ein Doppelhaus in eine Reihenhaussiedlung. Unser Grundstück hinten grenzt an einem Wirtschaftsweg wo wiederum der Garten eines Reihenmittelhauses angrenzt . Die Leute die dort wohnen behaupten das wäre ihr Weg - Grundsätzlich kein Problem - wir benutzen ihn nur um Äste unserer Lorbeerhecke die rüberwachsen zu schneiden . Jetzt möchte die Nachbarin das wir die Hecke runter schneiden ( sie sitzt immer am Dachfenster und guckt rüber ) , weil sie höher ist als 1,80 das wäre ihr recht !!!!Die Hecke ist ca 2,50 und jetzt kann sie nicht mehr reinschauen! Nein , sie wäre nicht neugierig es wäre Gesetzlich und würde im Grundgesetz stehen ! Sie war wohl mal Anwaltsgehilfin! Habt ihr ein Ahnung wie das da aussieht . Zählt die Entfernung zum dicksten Stamm ab Weg oder ab Ihrem eigentlichen Grundstück????
1 Antwort
Nein ein Rechtsanspruch auf eine gewisse Höhe von Hecken und Bäumen besteht nicht. Selbst aufs Nachbargrundstück überstehende Äste dürfen ja nur gekürzt werden bei Beeinträchtigung. Wenn die z. B. in einen Weg ragen.
Aber das kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Ein Recht auf freie Sicht gibt es ebenfalls nicht.
Schon die Aussage das würde im Grundgesetz stehen zeigt ja das sie keinerlei Kenntnisse hat.