Eintrag RAG Bergschädenverzicht aus Grundbuch löschen und zusammenlegen?
Hallo, wir bewohnen ein Einfamilienhaus, das wegen Erbstreitigkeiten mit Nießbrauchsrecht und von früher mit einem Bergschädenverzicht der RAG belastet ist. Es ist quasi zweigeteilt und ich bekomme als Erbe und Eigentümer auch zwei Grundsteuerrechnungen.
Nun möchten wir das Grundbuch "säubern" und wieder zusammenführen. Können wir die RAG entfernen und die Zweiteilung wieder aufheben oder müssen wir warten, bis die Hypothek der Bank abbezahlt ist?
3 Antworten
Die Zusammenlegung wird auch mit einer Hypothek /Grundschuld einer Bank gehen. Dann steht die aber im Gesamtgrundstück drin. Die Bank wird erst dann auf die Grundschuld verzichten, wenn der Kredit abgezahlt ist.
Den Bergschadenverzicht werden ihr wohl nicht aus dem Grundbuch bekommen. Außer ihr kauft ihn der RAG ab. Und das kann teuer werden.
Auf die Schadensersatzansprüche wegen Bergbauschäden kann man verzichten. Manche Hauseigentümer geben eine solche Verzichtserklärung ab, da sie von der RAG für diesen Verzicht Geld erhalten. Dieser Verzicht wird in der Regel in das Grundbuch eingetragen und er geht auf den Käufer einer Immobilie über.
Der Hauseigentümer hat mal Geld dafür erhalten, dass es darauf verzichtet, bei Schäden am Haus Schadenersatz zu verlangen. Darauf wird die RAG niemals verzichten.
Warum sollte die RAG zukünftig auf diesen Eintrag verzichten und sich somit schadensersatzpflichtig machen???
Das wird wohl nicht funktionieren!