Hallo zusammen,
ich habe eine Immobilie für 95.000,00€ erworben. Ein Teil hiervon ist per Darlehen finanziert. Als Sicherung des Darlehens dient eine Grundschuldbestellung welche nach der Kaufvertragsunterzeichnung ebenfalls beim Notar beurkundet wurde. Die Höhe der Grundschuld beläuft sich auf 50.000,00€.
Nun habe ich die Kostenrechnung des Notariats für die Beurkundung der Grundschuld erhalten. Auf der Rechnung wird von einem Geschäftswert in Höhe von 95.000,00€ ausgegangen, also die Kaufpreishöhe.
Ist dies korrekt oder würde der Geschäftswert den Wert der Grundschuld, also 50.000,00€, betragen?
Anbei ein Auszug der Rechnung.
Vielen Dank für die Hilfe!