Wann kann es Sinn machen, ein Nießbrauchrecht zu Lebzeiten zu löschen?
Es geht um eine Immobilie,die zu Lebzeiten an die beiden Kinder verschenkt wurde, damit diese später nicht so viel Steuerbelastung haben. Ein Nießbrauchsrecht besteht - angenommen man zieht trotzdem in eine kleinere Wohnung und lässt sich dafür von den im Haus lebenden Kindern eine kleine Miete zahlen, macht es dann Sinn, den Nießbrauch löschen zu lassen? Oder hat man dann als Nießbrauchsnutzer evtl. doch noch nicht absehbare Nachteile?
2 Antworten
und lässt sich dafür von den im Haus lebenden Kindern eine kleine Miete zahlen,
In diesem Falle wäre es -sorry für die Offenheit- ein unglaublicher Unfug, den Nießbrauch aufzugeben: Dann nämlich hättest Du keinerlei Rechte mehr an dem Haus. Mit welcher Berechtigung willst Du denn dann Miete verlangen? Wenn Du das Haus an die Kinder vermieten willst, muß der Nießbrauch weiter bestehen bleiben. Dein Vorteil ist dann, dass Du die Kosten der Bewirtschaftung des Hauses weiter von den Einnahmen absetzen kannst. Achte unbedingt aber darauf, dass die vereinbarte Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt, nur dann dürfen die Kosten in voller Höhe in Abzug gebracht werden.
Gibst Du den Nießbrauch auf, dann würden die Kinder das Haus als Eigentüme bewohnen. Steuerliche Vorteile hätten sie dann keine, sieht man mal von den "haushaltsnahen Dienstleistungen" ab.
Mit dem Aufgeben des Niesbrauches verliert man auch das Recht die Miete zu erheben.
Dem ist nichts hinzu zu fügen, auch heute nicht!