Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?
Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?
10 Antworten
Eigentümer wärt Ihr beide gemeinsam, unabhängig von eingetragenen Quoten..
Welche Quote ihr im Grundbuch eintragt ist primär nebensächlich, da es rein ideel ist und nur im Innenverhältnis für evtl. Ansprüche bei Verteilung z.B. eines Verkausferlöses gilt.
Also etwa bei 60:40 hätte der eine Anspruch auf 60% und der andere auf 40%.
Sogar wenn Du nur mit Quote 99:1 Anteil eingetragen wirst bist Du zu 100% Miteigentümerin und ohne Dich geht überhaupt nichts.
Unabhängig von dieser eingetragenen ideelen Anteilsquote könnt ihr vertraglich regeln, wer wann was oder wieviel bei einer Trennung oder sonstwann bekommt. Das bleibt Euch überlassen und die Bedingungen legt ihr gemeinsam selbst fest.
Deinen Freund verstehe ich insofern, als dass er ja einen wesentlich höheren Beitrag zu Eurem gemeinsamen Vorhaben beiträgt. Das ist von dem gemeinsamen Kredit ja unabhängig.
Mein Vorschlag ist, lieber eine beiderseitig angemessene Regelung für die Kreditrückzahlung zu vereinbaren als sich jetzt um die Höhe ideeller Objektanteile zu streiten.
oh man eyh.
Wenn dein Partner meint er zahle mehr, weil du dich ja "nur" um die Kinder kümmern wirst, würde ich mir das Ganze nochmal überdenken.
Aber das ist Euer Problem, nicht meins.
mich trifft das brutal muss ich sagen ich bin wirklich ins nachdenken gekommen :( als erstst ist es immer um seinen Grund gegangen den er im falle einer Trennung mir nicht ausbezahlen will, was ich noch verstanden habe. Aber dann ist er mit Eigenkapital gekommen und der Eigenleistung von seinem Papa und dass ich eh nicht so viel zahle weil wir ja kinder planen. Heiraten wollte wir eigentlich auch noch nach dem Hausbauen. Das schlimmste ist eigentlich dass er mich nicht versteht. Er hat mir alles vorgerechnet und so wirds gemacht oder so quasi nicht. Er versteht mich null. Er will sich ja mit mir ein Leben aufbauen mich heiraten und kinder kriegen und das is es im anscheinend nicht wert ein Risiko einzugehen? Sehe ich das richtig? Seine eltern sind ihm natürlich im Genick die reden ihn das ein so sehe ich das. Er alleine würde nicht so krass denken. Ohne mich könnte er ja gar nicht bauen. Den kredit soll ich unterschreiben und die hälfte an Raten zahlen. Dann will ich auch die Hälfte vom Haus. Aber er ist so stur und jetz lassen wir uns vom notar beraten dann sehen wir weiter.
Vielen Dank für eure Kommentare ihr habt mich sehr ins nachdenken gebracht.
Ich sehe, diese Beziehung steht auf einem soliden Fundament. Wo andere Paare einen romantischen Abend verbringen macht Ihr die Buchführung. Da kann ja mit den Finanzen nichts daneben gehen!
Lobenswert ist sicher, daß Du Dich absichern willst durch die Übertragung eines Grundstücksanteils. Noch besser wäre, wenn man zeitgleich eine Vereinbarung schließen würde in der alle Details festgehalten werden. Am besten sollte diese Vereinbarung von einer rechtskundigen Person verfaßt werden.
Da Ihr für die Übertragung des Eigentumsanteils ja ohnehin zum Notar müßt, kann der das auch gleich in den Vertrag hinein schreiben.
Damit wird zum einen dem Verdacht vorgebeugt, es handele sich um eine Schenkung. Unter nicht miteinander verheirateten Paaren beträgt der Freibetrag betrübliche 20.000 Euro. Es könnte also schnell teuer werden.
Zum anderen ist die Vereinbarung dann offiziell bestätigt und kann später zumindest in ihrer Existenz nicht bestritten werden.
Was die Anteile betrifft: Wer zahlt schafft an, wobei ich Deinen Freund allerdings etwas kleinlich finde.
Seine Gedanken sind ja nachvollziehbar, aber spätestens wenn Kinder im Spiel sind und Du z.B. weniger arbeitest, um die Kinder zu erziehen, finde ich es nicht richtig, mit der "Ich bezahle dann aber viel mehr"-Keule zu kommen. Immerhin erziehst du eure gemeinsamen, also auch seine Kinder, die Du ohne ihn nicht hättest und ohne könntest Du ja Vollzeit arbeiten und auch mehr abzahlen. Wenn ihn das stört, kann er doch die Kinder erziehen und du gehst arbeiten.
Langfristig kann man in einer Beziehung/Familie eben nicht alles genau aufrechnen.
Pass auf, dass Du nicht zu kurz kommst, wenn ihr dann mal Kinder habt. Oft wird die private Rentenversicherung der Frau stillgelegt, weil nicht genug Geld für beide RVs da ist und seine aus irgendwelchen Gründen als wichtiger erachtet wird (ist es nicht).
Wenn ihr so langfristig plant, auch mit Kindern, warum denkt ihr nicht übers Heiraten nach? Würde dich besser absichern.
Ein erster rechnerischer Versuch:
Grundstück 80 000, Kredit 200 000, Eigenleistung max. 15 % aus 200 000 = 30 000,
Gestehungskosten voraussichtlich 310 000 €
Aufteilung = Miteigentumsanteil im Grundbuch:
er 80 000 + 50 % aus 230 000 = 115 000, zus. 195 000 € = 63 %,
sie 115 000 = 37 % unter der Voraussetzung, dass die gesamtschuldnerische Haftung für 200 000 entfällt.
Zumutung für die Bank?
Immobiliendarlehen = 64.5 % der Gestehungskosten + einwandfreie Bonität von ihm müssten der Bank als Sicherheit allemal ausreichen, zumal für die Forderung der Bank die Immobilie als ganzes dinglich haftet, somit keine Ausfallgefahr besteht.
Mein Rat: Siehe Meinung von Luscinia
Bei so einem Mann bzw. solchen Aussagen schrillen die Alarmglocken, ja. Sowas macht man gemeinsam oder gar nicht.