Grundbucheintrag sinnvoller vor oder nach der Hochzeit?
Hallo,
mein Freund und ich möchten nächstes Jahr heiraten.
Nun ist es so, dass er bereits ein Haus gebaut hat und wir zusammen dort wohnen. Wir möchten nun veranlassen, dass wir beide im Grundbuch stehen. Aktuelle steht nur er darin.
Ich stell mir nun die Frage, ist es sinnvoller dies bereits vor der Hochzeit zu tun oder eher danach? Nach einer Hochzeit entfallen zwar gewisse Kosten, aber wie sieht es mit dem zugewinnsausgleich aus, wenn wir es erst nach der Hochzeit machen? Würde ja bedeuten, dass bei einer möglichen Scheidung, ich von dem Haus (welches er dann alleine mit eingebracht hat) ihm etwas zurückzahlen muss?
1 Antwort
Nach der Hochzeit. Anteile am Eigentum so eintragen lassen wie sie tatsächlich sind.
Z.B. wenn es bereits von ihm vollständig bezahl ist 99 zu 1, oder wenn es komplett über die Bank finanziert wird und ihr beide zu gleichen Teilen die Raten abzahlt 50 zu 50.
Vor der Hochzeit kostet es Schenkungsteuer...
Wert des Hsusanteils ./. Freibetrag 20.000 € * 30 %.
Kannst du DAS eventuell erläutern? Ich hätte nämlich ebenso geantwortet wie du.
https://www.ruisingersteiner.de/blog/500/verlobung-rechtliche-folgen/
Ich hatte, nachdem ich das zuerst geschrieben hatte, irgendwo ein Zucken in einer Schublade im Hirn. Ich bin nicht zuhause und konnte daher nur googeln, nicht verifizieren.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Verlobte-geniessen-hohen-Schenkungsfreibetrag-article12274656.html
Auch nicht gerade Steuerfachliteratur - es müsste wohl ausdrücklich unter der Bedingung geschenkt werden, dass geheiratet wird? Stammt alles so aus 2014/2015.
Wieder was gelernt. Danke.
ErbSt ist aber auch nicht wirklich mein Fach. Ich bin eher bei Unternehmen größerer Ordnung tätig.
Wir möchten das es uns im Endeffekt zu gleichen Teilen gehört 50:50. Er hat bereits ein Teil abbezahlt alleine. Nachdem wir gemeinsam im Grundbuch stehen werden wir uns die restlichen Kosten teilen.
Daher ist mir immernoch nicht so ganz klar, ob es mehr Sinn macht es dann vor der Hochzeit zu machen, da wir dann beide als Eigentümer drin stehen und somit kein Zugewinn stattfindet nach der Hochzeit.