wie kann man lebenslanges wohnrecht im grundbuch löschen lassen?

1 Antwort

Malina:

Zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen lebensl. Wohnunsrechts bedarf es der schriftichen Bewilligung des Wohnungsbechtigten und des Löschungsantrags des Eigentümers in öffentlich beglaubigter Form.

Lebt der Berechtigte nicht mehr, genügt für die Löschnung der Todesnachweis, also die Sterbeurkunde,  mit einem einfachen (unbeglaubigten) Löschungsantrag des Grundstückseigentümers.

Es gibt Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, wonach das Wohnungsrecht erlischt, wenn der Berechtigte - gleich aus welchem Grund - den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse nicht nur vorrübergehend nicht mehr in der Wohnung hat, z. B. bei Umzug oder Umsiedlung in ein Senioren- oder Pflegeheim.

Schuldrechtlich wird dann vereinbart, dass zur Lösuung des Rechts die Meldebescheinigung über den neuen Wohnsitz des Berechtigten genügt.