Grundbuch?

3 Antworten

Reichlich nebulös die Äußerungen des Vaters.

Was beabsichtigt ist, ist eine Schenkung. Da muss das Vormundschaftsgericht zustimmen und ein Ergänzungspfleger für den Vertragsabschluss bestellt werden.

Wenn der Vater das macht, was üblich ist bekommen die Kinder einstweilen überhaupt nichts von der Miete ab. Üblich ist nämlich, dass sich der Schenker in solchen Fällen den Nießbrauch auf Lebenszeit vorbehält. Dann ist er Vermieter mit allen Rechten und Pflichten.

Das ist Unsinn.

Die Jungs wären dann auch für Instandhaltungsmassnahmen etc. verantwortlich. Das geht nicht ohne vormundschaftgerichtliche Genehmigung, meine ich. Da die Schenkung mit finanziellen Verpflichtungen verbunden ist.

Der Vater kann aber ein Testament/ Vermächtnis einrichten, wonach die Jungs besagte Wohnung erben, also wenn sie dann volljährig sind.

Ins Grundbuch werden in Abteilung 1 die Eigentümer eingetragen.

Die

zwei Jungs 9 und 11 Jahre

sind dann also mit 9 und 11 Eigentümer und haben eine GbR. Zu den Voraussetzungen siehe die anderen Antworter.


betroffen  26.05.2021, 13:47

Zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gibts in dem Fall Alternativen. Was ist mit einer >Bruchteilsgemeinschaft<?