Ich habe Ende 2008 eine Eigentumswohnung erworben. Laut Grundbucheintrag gehört hierzu ein Stellplatz, welcher auch Teil des Kaufvertrages war. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Teilungserklärung der Wohnanlage ausweist, dass zu meiner Wohnung eine Garage gehört. Der erworbene Stellplatz gehört danach zu einer anderen Wohnung.

Die jeweiligen Vorbesitzer haben Stellplatz und Garage getauscht, ohne dass die Eigentümergemeinschaft dem zugestimmt hat. Irgendwie hat es der Tausch ins Grundbuch geschafft, die Teilungserklärung hat den ursprünglichen Stand.

Nun wird der Besitz einer Garage immer wichtiger. Ich habe ein E-Bike, welches schwer aus dem Keller zu tragen ist und ich auch wegen einer Behinderung nicht wirklich leisten kann. Zudem gibt es keine Abstellfläche für Fahrräder im Keller. Ich hatte mich vor Jahren mal anwaltlich beraten lassen, dieser meinte aber, dass es aussichtslos ist, dass das rückabgewickelt wird.

Ist das so? Muss die Teilungserklärung dann angepasst werden? Oder das Grundbuch, was zählt mehr? Und wer trägt die Kosten?

Vielen Dank!