Guten Tag,

meine Frage ist folgende:

Verjährt eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch?

Bei der eingetragenen Grundschuld handelt es sich um keine Schuld gegenüber einer Bank - sondern gegenüber Privatleuten, welche damals ein privates Darlehen gegeben haben.

Mittlerweile sind die Privatleute verstorben - wie erhalte ich Löschungsbewilligungen für das Grundbuchamt?

Danke im Voraus.