Warum muss ich als Erbin eine Auflassungsvormerkung aus 2009 im Grundbuch löschen lassen,wenn der Verkauf 2011endgültig abgeschlossen war?
Meine im Jahr 2015 verstorbene Mutter hat 2009 die Hälfte ihres Grundstückes an ihren Nachbarn verkauft.Es würde eine Vormerkung und eine Sicherungshypothek eingetragen,da der Kaufpreis in 3 Raten gezahlt werden sollte.Die Zahlung der letzten Rate erfolgte 2011.Jetzt will der besagte Nachbar das Grundstück an eine Baufirma weiterverkaufen und ich erhielt ein Anwaltsschreiben , mit der Bitte die Vormerkung und die Sicherungshypothek bei einem Notar ohne Kostenübernahme löschen zu lassen.Frage was habe ich als Erbin damit zu tun,weil das Grundstück bereits 2009 veräußert würde und warum kann der Käufer die Einträge nicht selbst löschen lassen?
Grundbuch