Bank verweigert "Löschungsfähige Quittung" anstelle von "Löschungsbewilligung"
Meine Bank hat mir nach vollständiger Rückzahlung des Baudarlehens eine Löschungsbewilligung ausgestellt und diese von einem Notar beglaubigen lassen. Die dafür geforderten Notarkosten sollte ich direkt an den Notar überweisen, woraufhin dieser mir die Löschungsbewilligung im Original zukommen lassen würde. Da ich mich mit dem Gedanken trage, in Zukunft ein neues Baudarlehen für einen Anbau aufzunehmen, hätte ich lieber ein "Löschungsfähige Quittung" gehabt und dies der Bank mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich mich vorläufig geweigert, die Notarkosten zu übernehmen. Kulanterweise hat die Bank mir nun die Notarkosten vorab erstattet und mich aufgefordert, nun schnellstmöglich die Notarrechnung zu begleichen, um die Löschungsbewilligung im Original zu erhalten.
Die Erteilung einer "Löschungsfähigen Quittung" wird mit folgendem Wortlaut veweigert: "Wie wir Ihnen bereits ... mitteilten, ist die Erstellung einer Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung notwendig. Dies wurde ... in ... Zweckerklärung ... unter Punkt 5.1 vereinbart. Eine löschungsfähige Quittung erstellen wir grundsätzlich nicht."
Die Zweckerklärung enthält hierzu folgenden Wortlauf: "5.1 Nach Befriedigung Ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die verpflichtet, die Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die wird diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, weil sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist."
Da für mich bei einer zukünftigen Darlehensvereinbarung mit der "Löschungsbewilligung" wesentlich höhere Grundbuchkosten verbunden sind, als dies mit einer "Löschungsfähigen Quittung" der Fall wäre, möchte ich gern weiterhin auf Ausstellung dieser Quittung bestehen. Aber werde ich dies auch durchsetzen können, oder habe ich diesbezüglich kein gesichertes Wahlrecht?
Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Ihre/eure Antworten.
1 Antwort
@billy Das das Verfahren üblich ist, habe ich nicht in Frage gestellt. Ominös ist an einer löschungsfähigen Quittung gar nichts. Verkompliziert habe ich auch nichts. Und einen finanziellen Nachteil von mehreren Hundert Euro bin ich halt nicht bereit so einfach hinzunehmen, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Trotzdem danke für deine Meinung. Falls du der Ansicht bist, dass es neben einer Löschungsbewilligung oder einer löschungsfähigen Quittung noch einen anderen (Königs)Weg gibt, bin ich für jeden Rat zu haben.