Gehweg gehört zur über der Hälfte zu meinem Grundstück wer darf parken?
Vor meinem Haus ist ein Gehweg, der ist an der schmalen Stelle 1.30 m ca. Davon gehören laut Rathaus 70 cm mir. Meine Frage kann ich fremde Fahrzeuge nun von dem Platz vor dem Haus verjagen?
2 Antworten
Google den Begriff "Widmung". Die überlagert das zivilrechtliche Eigentum.
Nein!
Auch nicht, wenn du den ganzen Bürgersteig und die Straße bezahlt hättest und besitzen würdest, wäre es kein Leitenbergersteig und keine Leitenbergerstraße. Was es ist bestimmt die Kommune.
Hier gibt es viele Privatstraßen, die komplett von den Anwohnern bezahlt werden. Nutzen und darauf parken darf aber jeder.
Allerdings ist das dann eine Sache über die man durchaus streiten kann, z.B. darüber, ob eine Widmungsverfügung rechtmäßig ist: