Haus mit gutem Freund gekauft, beide stehen im Grundbuch, nur einer im Kreditvertrag?
Ich habe ein Grundstück mit einem langjährigen Freund gekauft. Auf dem Grundstück befindet sich ein Haus mit 2 Parteien (keine Doppelhaushälfte, alles ein wenig verwinkelter) und separaten Eingängen.
Im Grundbuch stehen wir beide zu gleichen Teilen, im Kreditvertrag allerdings nur einer (warum, wieso erstmal irrelevant), es zahlen aber beide ab, wurde nur nie irgendwo schriftlich festgehalten.
Meine Frage welche Handhabe hat derjenige, der allein im Kredit steht, wenn die andere Partei aus irgendeinem Grund zahlungsunfähig wird oder man sich in die Haare kriegt, da ja schriftlich nichts festgehalten wurde.
Was kann man da im Nachhinein noch ändern, solange man sich noch gut versteht?
Und was passiert im Falle, wenn einer verkaufen möchte?
3 Antworten
welche Handhabe hat derjenige, der allein im Kredit steht, wenn die andere Partei aus irgendeinem Grund zahlungsunfähig wird oder man sich in die Haare kriegt, da ja schriftlich nichts festgehalten wurde.
Keine. Sowas überlegt man sich VORHER. Die Partei, der jetzt eine halbe Immobilie gehört und die nicht im Kreditvertrag steht, kann sich ganz entspannt zurücklehnen.
Die Partei, die die ganze Immobilie finanziert, der aber nur die Hälfte davon gehört, war wohl vor lauter "Liebe" blind.
- Am Erwerb eines Bruchteils an einem Hausgrundstück dürfte außer dem Miteigentümer kaum jemand interessiert sein.
- Die Finanzierungsgrundschuld ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur auf einem Bruchteil, sondern auf beiden im Grundbuch eingetragen. Daraus folgt, dass
- im Falle der Zahlungseinstellung der Grundpfandrechtsgläubiger die Zwangsvollstreckung in das gesamte Grundstück betreiben wird.
- Heilung durch Bildung von Wohnungseigentguim.
Die Teilung nach WEG betrifft aber nur die dingliche Sicherheit, die persönliche Kredithaftung bleibt doch?
Jeder versteht unter einem "Freund" etwas anderes, viele betiteln damit sämtliche Bekannte, ich verstehe darunter 1... max 2 Personen im ganzen Leben.
Naja wenn was soll man schon im Nachhinein noch ändern?
Was hättest Du für ein Argument, das Dein "Freund" nachträglich noch was ändern müsste, ausser das er dumm wäre sowas zu machen.
Also ich zumindest mache finanzielle Sachen immer selber, niemand weiß, nicht einmal meine Ex wusste, wie hoch meine finanziellen Rücklagen sind, bzw woraus sich meine Einnahmen resultieren, das mache ich immer ganz alleine.
Wenn ich jetzt an der Stelle Deines Freundes wäre, würde ich eine Änderung verneinen, würde aber auch kurzfristig in dieser Wirtschaftlichen Krise, wo Geld weniger zählt als Grundeigentum, garnix machen, erstmal abwarten, was die nächsten 3 Jahre wird, und wie es weiter geht in der sinkenden Konjunktur.
Es besteht ja für "Ihn" keinerlei Risiko, Du bist alleine verantwortlich dafür, wenn die Tilgung nicht mehr funktioniert, wird die Bank auf Dich zukommen.
Dann wünsche ich Dir, das Dein Freund noch lange Dein Freund bleibt, der Rest ist Spekulation.
Also kann man sich da auf nichts berufen, obwohl die letzten Jahre immer alle Zahlungen von beiden geleistet wurden?