Darf der rechtspfleger vom Grundbuchamt fragen woher der gewinn kommt
Ich habe ein Haus gekauft und nach einem halben Jahr wieder Verkauft jetzt will das Grundbuchamt wissen warum ich solch hohen gewinn gemacht habe und will Belege sehen darf er das
4 Antworten
Die Angaben zum Sachverhalt sind karg.
Allenfalls erahnen läßt sich, dass da wegen Geldwäsche ermittelt wird. Es scheint ja so zu sein, dass der Immobiliensektor ein Bereich ist wo man aus Straftaten stammendes Geld unterzubringen versucht.
Dass diese Ermittlungen auch vom Grundbuchamt geführt werden ist allerdings neu.
Das mit dem Betreuungsfall ist eine gute Idee. Habe im Übrigen gerade erst gestern von einem Münchener Rechtsanwalt gelesen der wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde weil er 2 Eigentumswohnungen eines Mündels deutlich unter Wert an Tochter und Schwiegersohn verkauft hatte. Wenn in solchen Fällen die Wohnung kurz danach zum Marktpreis weiter verkauft würde, würde schon nach Aktenlage klar sein, dass da was nicht stimmen kann.
Nur dass es sich hier anscheinend genau anders rum verhält.
Die Frage hätte dann aber bereits beim Kauf und nicht erst beim Verkauf kommen müssen.
Ich verstehe die Frage genauso wenig wie Alarm67… Wenn es auch um den Gewinn auf Kauf- und Verkaufspreis handelt, hat der Rechtspfleger die Kaufverträge (also die Belege) ja sogar in der Grundbuchakte.
Normalerweise dürfte das eher das Finanzamt interessieren, als das Grundbuchamt. Von wem hast du denn damals, und warum so günstig, gekauft? Könnte da vielleicht die Ursache für die Nachfrage liegen?
Verstehe ehrlich gesagt die Frage NICHT!
Du kaufst ein Haus günstig ein und 6 Monate verkaufst Du dieses teuer.
Woher kommt dann wohl der Gewinn?
Richtig, der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Einkaufpreis und dem Verkaufspreis.
Da Du wieder einmal Deine Frage stellst, ohne jegliche Details zu nennen, darfst Du Dich nicht wundern, wenn die User sie nicht verstehen. Wann hast Du denn den hohen Gewinn gemacht? Steht dieser im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf des Hauses?
Hm… Geldwäsche wäre auch eine Möglichkeit, aber dafür sind ja eigentlich schon viele vorher eingeschaltete Stellen incl. dem Notar verpflichtet, die Herkunft der Gelder zu prüfen bzw. Verdachtsanzeigen zu tätigen, wenn da Zweifel bestehen. Da hat das Grundbuchamt eigentlich nichts mit zu tun.
Und ob das im Zusammenhang mit Geldwäsche Sinn macht ein Objekt günstig zu kaufen und teuer wieder zu verkaufen, wenn man den Gewinn dann auch noch ggf. versteuern muss und dadurch die Finanzämter erst auf den Fall aufmerksam macht?
Darum meine Frage von wem und warum denn so günstig gekauft wurde. Ohne jetzt konkret etwas zu wissen, TE hält sich ja mit näheren Informationen zurück. Aber wenn jetzt TE zB von einer 85jährigen ggf dementen Person, unter Mitwirkung des Betreuers und dann auch noch deutlich unter Marktwert gekauft hat, könnte ich mir vorstellen, warum der Rechtspfleger nachfragt. Erstrecht wenn ggf. eine Zusammenarbeit zwischen Betreuer und TE öffentlich bekannt wäre. Sowas oder etwas ähnliches möchte der Rechtspfleger vielleicht ausschließen, weil ihm das ganze etwas seltsam vorkommt. Ist zwar eigentlich auch nicht seine Aufgabe, aber Fragen stellen darf ja jeder erstmal…