Lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch - beleiht die Bank?

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Ein Niesbrauch ist eigentlich nicht unbedingt hinderlich für ein Kreditinstitut, wenn die Grundschuld erstranging eingetragen würde. Allerdings steht ein Niesbrauchrecht zumeist an erster Stelle im Grundbuch, und da wird keine Bank mitmachen.

In der Regel ist nur realistisch, das der Niesbrauchnehmer auf sein Recht verzichtet und die Löschung bewilligt, damit eine erstrangige Grundschuld für die kreditgebende Bank überhaupt ermöglicht wird.

Bausparverträge wären da übrigens wesentlich flexibler.

cbristiano: Der Finanzierer wird sich mit einer nachrangigen Beleihung äusserst schwertun. Mögliche Ausnahme: Der Berechtigte, dem das lebenslange unentgeltlcihe Wohnrecht zusteht, ist uralt (mit stat. kurzer Lebenserwartung) und das Wohnrecht bezieht sich nur auf einen verhältnismässig geringen Teil des gesamten Wohnraums. Beispiel: Wohnrecht auf Einliegerwohnung mit 40 qm, Hauptwohnung ohne Wohnrecht 150 qm.

Da Du von Wohnrecht und nicht von Nießbrauch redest nehme ich an, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Zwar hindert ein Wohnrecht ohne dahingehende Vereinbarung nicht den Verkauf oder die Zwangsversteigerung des Hauses. Allerdings wird sich im Regelfall kein Kauinteressent finden und das weiß auch die Bank. Ich glaube, es wird sehr schwer, da eine Beleihung hinzubekommen.