Zugewinngemeinschaft, ein Elternteil verstorben, Hauptbestandteil des gemeinsamen Vermögens ist ein Einfamilienhaus. Nach dem Erbfall ging dieses zu 25% an die Kinder, aber diese haben sich nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Diese 25% lagen so gerade unterhalb des Freibetrags, daher wurde keine Erbschaftssteuererklärung gemacht.

Wenn nun der überlebende Elternteil stirbt, wird das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer trotz fehlendem Grundbucheintrag anerkennen, dass die Kinder bereits 25% des Hauses erbschaftssteuerfrei geerbt haben oder die Erbschaft mir dem Gesamtwert des Hauses ansetzen?