Stehe alleine im Grundbuch, bin allein Erbin, auf was haben Stiefkinder Anspruch?
- 2014.hat mein Mann an mich sein Haus verkauft. Er war Witwer in der Erbengemeinschaft mit seinen 2 Töchtern, die aufgelöst worden ist. Seinen Töchtern wurde ein viertel des Hauses ausgezahlt. Mein Mann hat das Nissbrauchsrecht. Das Haus habe ich bezahlt ein Teil Geld und ein Teil durch Nissbrauchsrecht meines Mannes. Im Grundbuch stehe ich alleine drin.
- Wir haben ein Testament, nach dem ich seine alleinige Erbin bin.
- Was steht meinen Stiefkindern zu, auf was haben sie Recht, wenn mein Mann nicht mehr da ist?
- Danke!
3 Antworten
Im Alltag vieler Patchwork-Familien interessiert die leibliche Verwandtschaft kaum. Wichtig wird sie aber in bestimmten Situationen, bei einem Erbfall etwa. Stirbt nämlich ein Stiefelternteil, kann es passieren, dass die Stiefkinder nichts vom Erbe erhalten. Die leiblichen Kinder können demgegenüber mindestens den Pflichtteil des Nachlasses beanspruchen.
Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass Stiefkinder und Stiefeltern juristisch betrachtet nicht miteinander verwandt sind, sondern verschwägert. Sie sind allein gesetzliche Erben ihres leiblichen Elternteils, nicht des Stiefelternteils. Stirbt dieses, fallen Stiefkinder nicht unter das Erbrecht und können noch nicht einmal einen Pflichtteil erhalten.
Erbschaft für Stiefkinder: Adoption der Stiefkinder?Wer seinem Stiefkind entgegen dieser Rechtslage einen Teil seines Vermögens vererben will, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist, dass Stiefkind zu adoptieren, denn durch eine Adoption wird das Stiefkind zum gesetzlichen Erben des Stiefelternteils. Aber Stiefkind-Adoptionen sind nicht immer möglich. Es bieten sich daher eher erbrechtliche Wege an, um ein Stiefkind am Nachlass zu beteiligen.
Die Stiefkinder der FS sind die leiblichen Kinder des hier benannten potentiellen Erblassers.
ahhh ja ... hatte nicht richtig gelesen, wenn es "seine" leiblichen Kinder sind, steht ihnen ein Pflichtteil zu...wenn es "seine" Stiefkinder sind nicht...
Was steht meinen Stiefkindern zu, auf was haben sie Recht, wenn mein Mann nicht mehr da ist?
Da die Besitzverhältnisse vom Haus geklärt sind, geht es nur um das Restvermögen Deines Mannes.
Wenn Du Alleinerbin bist, musst Du den Pflichtteil auf dieses REstvermögen an seine Töchter auszahlen.
Die gesetzliche Erbfolge wäre Du 1/2 (§§ 1371+1931 BGB), die Töchter je 1/4 (§ 1924 BGB).
Deshalb haben die Beiden Anspruch auf je 1/8 des Restvermögens in Geld.
Was steht meinen Stiefkindern zu, auf was haben sie Recht, wenn mein Mann nicht mehr da ist?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils der sich zum Zeitpunkt des Todes noch im Besitz / Eigentum Deines Mannes - sprich des Vaters der "Kinder" - befindlichen Werte .... das wäre dann der Pflichtteil...... das wäre jeweils ein Achtel der Werte.
Und was ist mit dem Haus? Haben sie keine Ansprüche? Geht es nicht nach dem "abschmelzung Prinzip_ jedes Jahr 10%? Ich habe das Haus 2014 gekauft. Ich danke Ihnen
Das Haus gehört dir - nach käuflichem Erwerb.
Das von Dir erwähnte "Abschmelzungsprinzip" gilt bei Schenkungen.
Allerdings hinsichtlich des Nießbrauches ..... stellt sich mir die Frage was wurde damals konkret bei Übernahme / Veräußerung des Hauses vereinbart. Darüber solltest Du noch einmal mit einem FachAnwalt sprechen.
ich würde mich dennoch an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden...kostet nicht viel...gibt aber mehr Sicherheit